Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
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Was kommt in 2026 auf Autofahrer zu? © ARVD73/Shutterstock
Pressemitteilung - 09.12.2025 - 8min. Lesezeit

AvD informiert Autofahrer über Änderungen 2026

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert über die neuen Vorschriften und Steuerregelungen, auf die sich Autofahrer 2026 einstellen müssen.

  • Steuerbefreiung und Zuschüsse für E-Autos
  • Höhere Pendlerpauschale
  • Kein fester Betrag bei der CO2-Steuer 

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche verkehrspolitische Neuerungen in Kraft, die unseren Alltag auf Straßen, Radwegen und im öffentlichen Verkehr spürbar verändern werden. Sie sollen nicht nur die Mobilität moderner und sicherer machen, sondern auch den Weg für eine nachhaltigere Verkehrslandschaft ebnen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert über die neuen Vorschriften und Steuerregelungen, auf die sich Autofahrer 2026 einstellen müssen.

E-Autos steuerbefreit bis 2035
Eine positive Nachricht für E-Autofahrer stellt die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 dar. Mit der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen bis Ende 2030 neuzugelassene E-Autos oder auf elektrische Antriebe umgerüstete Fahrzeuge die Steuer nicht zahlen. Die Freistellung war bisher bis 2025 befristet. Der Befreiungszeitraum umfasst maximal zehn Jahre bis 2035 und gilt auch bei Halterwechseln.

E-Auto-Förderung der Bundesregierung
Für das kommende Jahr ist wieder eine Förderung von E-Autos und Plug-in-Hybriden geplant. Ende November 2025 hatte das der Koalitionsausschuss der die Bundesregierung tragenden Parteien beschlossen. Es soll für Privatpersonen eine Basisförderung von 3.000 Euro beim Kauf eines vorstehend beschriebenen Fahrzeuges geben. Die Einzelprämie kann um 500 Euro pro Kind im Haushalt erhöht werden, gedeckelt auf insgesamt 1.000 Euro zusätzlich. Es gelten Einkommensgrenzen von 80.000 Euro im Jahr je Haushalt, erweitert um 5.000 Euro pro Kind. Finanziert wird das mit Geldern aus dem Klima- und Transformationsfonds in Höhe von drei Milliarden Euro. Daraus können rechnerisch etwa 600.000 Fahrzeuge gefördert werden. Vorgaben, wie etwa Haltedauer oder Anteil der Produktion in Europa, sind noch zu klären. Ebenso muss vor einem Inkrafttreten der Subventionen noch die EU-Kommission zustimmen.

Erhöhung der Pendlerpauschale
Zum 1. Januar 2026 wird nach dem Willen der Bundesregierung die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Steuerpflichtige mit geringen Einkünften erhalten auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie. Die Gespräche des Bundes mit den Ländern wegen zu erwartender Steuermindereinnahmen sind Anfang Dezember 2025 noch nicht abgeschlossen.

Steigerung der CO₂-Steuer
Die sogenannte CO₂-Steuer auf Kraftstoffe wird 2026 von einem Festbetrag auf einen Preiskorridor zwischen 55 Euro (aktueller Preis) und 65 Euro pro Tonne in einer sogenannten Versteigerungsphase umgestellt. Die Emissionen aus den Brennstoffen sind mit Emissionszertifikaten bepreist, die gehandelt werden können. Ab 2028 soll das europäische Handelssystem ETS 2 die nationale Regelung ablösen. Mögliche Folgen für Verbraucher sind Spritpreissteigerungen im einstelligen Cent-Bereich pro Liter. 

Euro-7-Norm ab November 2026
Ab dem 29. November 2026 gilt in der EU die neue Abgasnorm Euro 7 zunächst für typgenehmigte, neu auf den Markt kommende Pkw- und leichte Transporter-Modelle. Ab November 2027 sind dann alle neuzugelassenen Fahrzeuge der genannten Klassen erfasst.

Die Grenzwerte für klassische Schadstoffe bleiben weitgehend auf dem Niveau der geltenden Euro-6-Norm und somit kaum verändert. Neu ist jedoch die auf eine Partikelgröße von zehn Nanometern abgesenkte Erfassung von Feinstaub bei allen Ottomotoren. Erstmals einbezogen sind zudem die in die Umwelt gelangenden Partikel aus der Bremsbenutzung und Mikroplastikabrieb der Reifen. Diese Regelungen betreffen alle Fahrzeuge, da auch E-Fahrzeuge und solche mit Brennstoffzellen diese Emissionen produzieren. Die Prüfverfahren für die Partikel aus den Reifen sind gerade in der Entwicklung. Zunächst werden sich aufgrund des Unterschieds im Bremsverhalten die einzuhaltenden Abrieb-Grenzwerte für Verbrenner und E-Fahrzeuge noch unterscheiden: E-Fahrzeuge rekuperieren beim Verzögern, Verbrenner nutzen ihre Bremsen intensiver. Nach 2035 sind die einzuhaltenden Werte einheitlich festgesetzt.

Neu ist auch die mit der Euro-7-Norm vorgegebene Mindestlebensdauer einer Antriebsbatterie in einem E-Auto. Hersteller müssen sicherstellen, dass Akkus nach fünf Jahren oder 100.000 gefahrenen Kilometern noch 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Das weltweit einheitliche Prüfverfahren (WLTP-Test) wird zudem um den Verbrauch bei einer Temperatur von minus 7 Grad ergänzt.

Nächste Stufe bei Fahrzeugsicherheitssystemen
Im System der EU-Fahrzeugsicherheitssysteme tritt ab dem 7. Juli 2026 bei allen Erstzulassungen die nächste Stufe (C) in Kraft. Das betrifft etwa Notbremssysteme. Jetzt müssen auch Fußgänger und Radfahrer selbsttätig erkannt und das Auto bei drohender Kollision automatisch gebremst werden. Zudem haben die Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen einen verbesserten Kopfaufprallschutz bei ihren Neuwagen nachzuweisen, um Unfallfolgen vor allem von Fußgängern und Radfahrern zu mindern.

Aktualisierte Typklassen in der Kfz-Versicherung
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat die neuen Einstufungen der versicherten Fahrzeuge in Typ- und Regionalklassen für 2026 bekannt gegeben. Bei den Typklassen bedeutet das für etwa 5,9 Millionen Autofahrende höhere Einstufungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie für rund 4,5 Millionen niedrigere Typklassen. Laut GDV bleibt es jedoch für rund 32 Millionen Autofahrende (etwa 75 Prozent) bei der Typklasse des Vorjahres. Die Einstufungen in die Regionalklassen erhöhen sich für 48 Bezirke mit rund 5 Millionen Fahrern, bei 51 Bezirken mit 5,3 Millionen Autofahrern sind niedrigere Stufen berechnet worden. In 314 Bezirken mit rund 32,1 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherten ändert sich bei der Regionalklasse nichts.

Änderungen im Verbraucher- und Produkthaftungsrecht
Das Bundesjustizministerium hat den Widerruf per Schaltfläche (Button) bei Online-Verbraucherverträgen für Juni 2026 angekündigt. Ab diesem Zeitpunkt sieht das Gesetz bei Finanzdienstleistungen vor, dass die Informationspflichten der Anbieter erweitert werden und der Widerrufszeitraum für Verbraucher auf 12 Monate begrenzt ist. Die Pflicht zur Bereitstellung von Vertragsbedingungen in Papierform entfällt.

Ein neues Produkthaftungsgesetz bezieht ab Dezember 2026 künftig Software und KI unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung in die Haftungsregelungen ein. Das betrifft auch Datenverarbeitung in Fahrzeugen und Fragen der Mitverursachung eines Unfalls durch versagende digitale Systeme im Auto. Die neuen Vorschriften erleichtern Geschädigten auch die Geltendmachung von Ansprüchen durch Pflichten für Hersteller zur Offenlegung von Beweismitteln.
Dargestellt ist zunächst nur ein Teil der geplanten oder diskutierten Änderungen für das Jahr 2026. In einem zweiten Teil erläutert der AvD zeitnah weitere rechtliche Vorhaben.

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