
AvD lehnt EU-Pläne zur Neureglung der Fahrerlaubnis ab
Die EU plant nicht nur eine zeitliche Begrenzung der Fahrerlaubnis, sondern will darüber hinaus für alle Fahrerlaubnisinhaber im Alter ab 70 Jahren eine alle fünf Jahre fällige Überprüfung der Fahrtauglichkeit verpflichtend machen.
- AvD: EU-Pläne diskriminieren Senioren
- Automobilclub begrüßt klare Haltung der Bundesregierung gegen EU-Pläne
- Senioren zeigen keine statistische Auffälligkeit bei Unfallzahlen
Die EU plant in einem Entwurf zur Reform der Führerschein-Richtlinie nicht nur eine zeitliche Begrenzung der Fahrerlaubnis, sondern will darüber hinaus für alle Fahrerlaubnisinhaber im Alter ab 70 Jahren eine alle fünf Jahre fällige Überprüfung der Fahrtauglichkeit verpflichtend machen. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, das selbstgesetzte Ziel zu erreichen, die Zahl der Unfalltoten bis 2030 zu halbieren und bis 2050 ganz auszuschließen.
Die Pläne der EU lehnt der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit Entschiedenheit ab. So teilt das Statistische Bundesamt in einer Veröffentlichung aus dem März 2023 mit, dass ältere Menschen seltener in Verkehrsunfälle verstrickt sind. Das liegt auch daran, dass Senioren weniger das Auto nutzen und bei der Autonutzung die verkehrsreichen Stoßzeiten meiden. Wie sich gezeigt hat, gelingt es Senioren im Alltag sehr gut altersbedingte Einschränkungen ihrer körperlichen Beweglichkeit und ihrer Reaktionsschnelligkeit durch Erfahrung und ein besonders vorausschauendes Fahrverhalten zu kompensieren.
Zwar setzt sich der AvD seit jeher für die Optimierung der Verkehrssicherheit ein und bekennt sich als Mitglied des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) zur Vision Zero, die Pläne der EU sind jedoch nicht geeignet, die gesetzten Ziele zu erreichen. Zudem stellen sie in erster Linie eine Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Alters dar. Völlig offen ist zudem, welche Stellen oder Institutionen die Fahrtauglichkeit der Senioren überprüfen sollen. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, sei es bei Ärzten, Pflegekräften oder sonstigem medizinischem Fachpersonal wird die Erbringung der entsprechenden Zusatzleistungen nicht möglich machen. Und die Mitarbeiter der Sachverständigenorganisationen verfügen nicht über die erforderlichen medizinischen Qualifikationen.
Hinzu kommt: Die im Fünf-Jahres-Turnus anfallenden Begutachtungen werden die Betroffenen aller Voraussicht nach aus eigener Tasche bezahlen müssen. Für Rentner, die ohnehin nur über ein beschränktes Budget verfügen, bedeutet das eine erhebliche finanzielle Zusatzlast. Doch sind es gerade die betagteren Mitglieder unserer Gesellschaft, die auf das Auto angewiesen sind, weil der Gang zur nächsten ÖPNV-Haltestelle oft einen erheblichen Kraftaufwand erfordert oder das Ein- und Aussteigen in Bahn oder Bus mit einem Rollator in der Praxis nicht funktioniert.
Lutz Leif Linden, Generalsekretär des AvD: „Wir sind der Auffassung, die EU geht mit ihren Plänen einen erheblichen Schritt zu weit. Was hier geplant ist, benachteiligt insbesondere Senioren unverhältnismäßig. Ältere Menschen werden als risikobehaftete Verkehrsteilnehmer stigmatisiert, ohne dass es dafür statistische Belege gebe.“
Veröffentlicht am 15.06.2023 in Verkehrsrecht.
Welche Mitgliedschaft passt am besten zu mir?


