
AvD unterstützt Beschwerde der Björn Steiger Stiftung
Die Björn Steiger Stiftung hat am 13. März 2025 Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel eingereicht, Missstände im Rettungswesen zu beseitigen.
- Die Björn Steiger Stiftung reicht Verfassungsbeschwerde ein
- Ziel ist die Verbesserung des Rettungsdienst-Systems
- AvD bearbeitet Meldungen über die Notrufsäulen der Stiftung
Die Björn Steiger Stiftung hat am 13. März 2025 Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel eingereicht, Missstände im Rettungswesen zu beseitigen. Die Stiftung setzt sich seit 1969 für den Aufbau und Erhalt eines flächendeckenden Rettungswesens in Deutschland ein. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) unterstützt die verdienstvolle Arbeit der Stiftung und auch deren rechtliches Vorgehen. Die AvD-Notrufzentrale betreut und bearbeitet seit Jahren Pannenmeldungen, die von Notrufsäulen am Straßenrand, aufgestellt von der Björn Steiger Stiftung, ausgehen.
Kritisiert wird von den mit der Beschwerdebegründung befassten Verfassungsjuristen u. a. ein fehlendes bundesweit durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System. Der Bund stelle keine vergleichbaren Qualitätsstandards in der Fläche zur Verfügung. Stellvertretend für die föderalen Regelungswerke in den Bundesländern wird zudem das erst vor kurzem verfasste baden-württembergische Rettungsdienstgesetz als Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor dem Verfassungsgericht angegriffen.
Für bundesweite Standards
Die fehlenden flächendeckenden Standards bzw. unterschiedlichen Leistungen in der Notfallrettung verletzen die bestehende grundrechtliche Schutzpflicht des Bundesgesetzgebers. Durch dessen Finanzierung der medizinischen Infrastruktur habe der Bund aber eine Garantenpflicht, die durch eine gleichbleibend hohe Qualität sicherzustellen sei. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen habe das Mindestschutzziel der Notfallrettung darin zu bestehen, durch zureichende personelle und materielle Ausstattung sowie kürzeste Hilfsfristen die Überlebenschancen des Patienten zu wahren.
Außerdem greift die Beschwerde fehlerhafte Vorgaben, veraltete Organisationsstrukturen und die unsichere Rechtsgrundlage des seit 1. Juli 2024 in Baden-Württemberg geltenden Rettungsdienstgesetzes an. Der Gesetzgeber habe durch die neuen Regeln die Hilfsfrist für lebensbedrohliche Notfälle erhöht. Die Hilfsfrist beginnt jetzt erst mit der Einsatzdisponierung, nicht wie vorher mit dem ersten Klingelzeichen des eingehenden Notrufes. Damit werden eklatant die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt. Die Schutzpflicht des Staates verlangt aber ein konkreteres Schutzkonzept, das den Rettungsdienst leistungsfähiger und berechenbarer macht.
AvD-Präsident Lutz Leif Linden: „Der traditionsreiche AvD wurde im Geiste gegenseitiger Hilfe von Kraftfahrern gegründet. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit gehört zu den gelebten Grundsätzen des Clubs. Gemeinsam mit der Björn Steiger Stiftung sehen wir uns der Vision Zero verpflichtet und unterstützen deren verdienstvolle Arbeit. Die AvD-Mitarbeiter leisten ebenso wie die Rettungskräfte vor Ort einen wichtigen Beitrag, um Leben zu retten. Wir sehen ebenso wie die Verantwortlichen der Stiftung Verbesserungspotential in den Rettungsketten zur effektiveren Notfallhilfe. Daher bekräftigen wir die Inhalte der Verfassungsbeschwerde und halten sie für gerechtfertigt.“
Veröffentlicht am 17.03.2025 in Verkehrsrecht.
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