AvD warnt vor falschen Verkehrsschildern
AvD wendet sich gegen ideologisch motivierte Versuche, Tempo 30 in Kommunen mit rechtswidrigen Aktionen zu unterstützen.
- Organisationen rufen zum Aufstellen falscher Tempo 30 Schilder auf
- Wer dem Aufruf folgt, begeht eine Straftat
- AvD: Ideologischer Kampf gegen das Auto
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) wendet sich gegen ideologisch motivierte Versuche, Tempo 30 in Kommunen mit rechtswidrigen Aktionen zu unterstützen. Umweltverbände fordern Menschen dazu auf, eigenmächtig Tempo 30 Schilder innerorts aufzustellen. Dabei werden gutgläubige Privatleute für die Absichten dieser Organisation eingespannt und aufgefordert justiziable Handlungen zu begehen, obwohl sie die Konsequenzen ihres Tuns überhaupt nicht einschätzen können.
Nach Ansicht des AvD ist das gefährlicher Unsinn, der zu eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann. Das Aufstellen von privaten, nichtamtlichen Schildern auf öffentlichem Grund ist nicht ohne Grund durch § 33 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten. Durch die Verwechslungsgefahr wird der Zweck von Schildern, Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit zu reduzieren oder vermeiden, vereitelt. Wer im fließenden Verkehr wegen eines falschen Tempo 30 Schild bremst, kann andere Verkehrsteilnehmer, die nicht damit rechnen, in Gefahr bringen. Das kann juristisch als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet und bestraft werden.
Ebenfalls ein Fall für das Strafrecht wäre ein Überkleben oder Verhüllen eines amtlichen Zeichens. Wer eine geltende Beschilderung abändert, beeinträchtigt dadurch ein „Unfallverhütungsmittel“ (§ 145 Absatz 2 Nr. 1 StGB) oder begeht eine „Amtsanmaßung“ durch ein solches Handeln (§ 132 StGB).
AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden: „Obwohl alle einschlägigen Verkehrsvorschriften das eigenmächtige Aufstellen von Schildern verbieten, rufen dubiose Verbände offen zum Verstoß gegen rechtmäßig erlassene Vorschriften zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf. Die Bitte, in Form und Farbe abgeänderte Zeichen auf Privatgelände aufzustellen, ist scheinheilig. Im Kampf gegen das Auto ist diesen Ideologen jedes Mittel recht.“
Veröffentlicht am 14.06.2022 in Verkehrsrecht.