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EU-Fahne wird vom Autofenster aus geschwenkt
Pressemitteilung - 28.03.2025 - 5min. Lesezeit

Höhere Verkehrssicherheit durch neue Führerschein-Richtlinie

Kürzlich hatten sich Vertreter des EU-Parlaments und des Rats der EU-Mitgliedstaaten auf zentrale Inhalte des Paketes für mehr Verkehrssicherheit (Road Safety Package) geeinigt. Darunter die Weiterentwicklung der Vorschriften für die EU-Führerscheine.

  • EU-Gremien einigen sich über Führerschein-Richtlinie
  • AvD begrüßt den Verzicht von unnötigen Untersuchungen
  • Europaweite Geltung von Fahrverboten und Entzug

Kürzlich hatten sich Vertreter des EU-Parlaments und des Rats der EU-Mitgliedstaaten auf zentrale Inhalte des Paketes für mehr Verkehrssicherheit (Road Safety Package) geeinigt. Darunter die Weiterentwicklung der Vorschriften für die EU-Führerscheine. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht darin einen wichtigen Schritt zu einem effizienten und europaweit einheitlichen Führerschein.

Vorgesehen sind unter anderem, einen digitalen Führerschein, eine Probezeit für Fahranfänger und ein System für begleitetes Fahren mit einem Führerschein der Klasse C ab 17 Jahren einzuführen. Außerdem wird die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Führerscheinexemplars einheitlich auf 15 Jahre festgelegt. Die Erteilung des ersten Führerscheins wird künftig mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden, die auch Sehkraft und Herz-Kreislauf-Zustand prüft. Die regelmäßige Führerscheinerneuerung für Auto- und Motorradfahrer wird nicht mit verpflichtenden medizinischen Begutachtungen versehen. Die EU-Länder dürfen aber alternative Maßnahmen, wie Selbsteinschätzungsformulare über den gesundheitlichen Zustand, verpflichtend vorgeben.

Der AvD begrüßt, dass damit die bisher diskutierten Einschränkungen für ältere Kraftfahrer vom Tisch sind. Eine Altersdiskriminierung wird vermieden und wäre auch für Deutschland statistisch nicht gedeckt. Destatis vermeldete vor einigen Monaten, dass ältere Menschen ab 65 Jahren in 2023 insgesamt selten in Verkehrsunfälle mit Personenschaden verstrickt waren. Dieser Befund entspricht den langjährigen Beobachtungen.

Fahrtüchtigkeit auf freiwilliger Basis überprüfen

Dazu kämen die Kosten von verpflichtenden Checks. Für viele Rentner mit beschränkten Einkommen wären das zusätzliche Aufwendungen. Der AvD appelliert an jeden Fahrer, unabhängig vom Alter, vor Fahrtantritt zu überprüfen, ob das Fahrzeug sicher geführt werden kann. Nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften ist heute schon jeder dazu verpflichtet. Wer seine Fahrtüchtigkeit zusätzlich testen will, kann sich freiwillig zu Rückmeldefahrten anmelden.

Die neue Richtlinie soll gemäß der Beteiligten die Verkehrssicherheit fördern. Deshalb werden in den Vorschriften auch die Anforderungen an die theoretische und praktische Fahrprüfung angepasst. Die Prüflinge müssen künftig nachweisen, dass sie sich der Gefahren für besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger, Radfahrer oder Benutzer von E-Rollern, bewusst sind. Zudem soll die Anerkennung von Führerscheinen aus Drittländern mit einem ähnlichen Rahmen für die Verkehrssicherheit wie die EU ermöglicht werden. Mit Führerscheinen der Klasse B dürfen dann auch über 3,5 t hinaus E-Fahrzeuge bis 4,25 t gefahren werden. Damit wird das vergleichsweise höhere Gewicht durch die Antriebsbatterie berücksichtigt.

Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinmaßnahmen

Der AvD macht darauf aufmerksam, dass auch der zwischen den Mitgliedstaaten verpflichtende gegenseitige Informationsaustausch über Führerscheinmaßnahmen und deren Anerkennung beschlossen wurde. Ein Entzug, eine Aussetzung oder Einschränkung der Fahrerlaubnis sollen in allen Mitgliedstaaten beachtet werden. Für die konkrete Vollstreckung und Überwachung bleibt der Staat zuständig, in dem der Führerschein ausgestellt worden ist. Um das sicherzustellen ist verpflichtend vorgegeben, sich gegenseitig über Sanktionen nach Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss, die Beteiligung an einem tödlichen Verkehrsunfall oder überhöhte Geschwindigkeit zu informieren. Auch die Betroffenen müssen entsprechende Bescheide innerhalb von 20 Tagen erhalten haben. Die Vertreter der EU-Gremien gehen davon aus, dass ein wirksameres Kontroll- und Sanktionssystem entsteht, welches Unfälle verhindern und Leben retten wird. Die Richtlinien sollen in diesem Jahr verabschiedet und dann innerhalb von vier Jahren von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

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