Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Österreich
Verkehrsvorschriften - 26.04.2022 - 4min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Österreich

Welche Verkehrsregeln in unserem Nachbarland Österreich gelten, können Sie hier nachlesen.

Besondere Verkehrsregeln 

  • Auf schmalen Bergstraßen müssen die beteiligten Fahrzeuge halten. Derjenige, je nach Fahrzeugart und lokalen Verhältnissen, hat zurückzusetzen, für den es am einfachsten ist.
  • Kinder unter 12 Jahren müssen beim Radfahren einen Helm tragen.
  • Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben.
  • Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden.
  • Gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten ein Parkverbot.
  • Parken in Kurzparkzonen ist in den meisten Fällen gebührenpflichtig (Achtung: nur Anfang und Ende werden mit einem Schild angezeigt).
  • Es gilt Überholverbot innerhalb 80 m vor und nach Bahnübergängen.
  • An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
  • Post- und Linienbusse ist bei An- und Abfahrt von Haltestellen Vorrang einzuräumen.
  • Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen (mit Seil oder Stange): 40 km/h
  • Unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage (verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten) geahndet werden.
  • Die Vignetten dürfen nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt und nicht von Tönungsstreifen verdeckt werden. Digitale Vignetten sind an das Kfz-Kennzeichen gebunden. Bei Fahrzeugen über 3,5 zGG wird die Maut elektronisch über eine Go-Box erhoben.
  • Blaue Linien zeigen Einschränkungen beim Parken an.
  • Dashboard-Kameras sind verboten.

Mautgebühren

Bis auf wenige Ausnahmen gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine Mautpflicht. Je nach Fahrzeug oder Streckenabschnitt wird die Maut Österreich in Form einer Vignette (Klebe- oder digitale Version), mittels einer GO Mautbox oder als Streckenmaut direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte bezahlt oder kann online vorab entrichtet werden.
Für Fahrzeuge bis 3,5 t ist bei der Maut Österreich eine Vignettenpflicht vorgeschrieben, diese können zu folgenden Konditionen erworben werden.

Detailierte Informationen zur Maut in Österreich finden Sie hier.

Wer ohne gültige Österreich Vignette fährt muss mit einem Bußgeld von € 120,- rechnen. Wer sich weigert die Maut zu zahlen, kann mit einer Anzeige der österreichischen Mautbehörde ASFINAG rechnen, welche zu einer Geldstrafe von bis zu € 3.000,- führen kann.

Bestellen Sie die Vignette für Österreich direkt bei uns!

Bitte denken Sie daran Ihre Österreich Vignette frühzeitig anzufordern (14 Tage Vorlaufzeit)!

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Land- und Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 100 km/h 130 km/h
Pkw + Anhänger 50 km/h 80 km/h* 100 km/h***

* Gespann bis max. 3,5t zGG: max. 80 km/h; Gespann über 3,5 t zGG max. 70 km/h ; wenn Anhänger unter 750 kg max. 100 km/h ** 110 km/h zwischen 22 - 5 Uhr auf den Autobahnen: A10 (Tauern-Autobahn), A12 (Inntal), A13 (Brenner-Autobahn), A14 (Rheintal-Autobahn) *** Gespann über 3,5t zGG; max. 80 km/h

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Auch im Ausland zugelassene PKW und Busse bis 3,5 t zGG müssen zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) an allen vier Rädern Winterreifen (M+S- oder M&S- Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm) montiert haben oder an min. 2 Antriebsrädern Schneeketten. Generelle Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge über 3,5 t zGG zwischen 1. November und 15. März.
Schneeketten: Kfz über 3,5 t zGG müssen Schneeketten zwischen 15. November und 15. März d.J. mitführen. Ihr Gebrauch kann angeordnet werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist Herstellerabhängig, liegt jedoch in der Regel bei 50 km/h. Bei winterlichen Bedingungen können für Fahrzeuge mit Sommerreifen Schneeketten auf den Antriebsrädern angeordnet werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai erlaubt. Spikereifen dürfen nur an Fahrzeugen bis 3,5 t zGG und mit max. 1,8 t Achslast in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht werden (auch bei einem Anhänger). Es gilt ein Tempolimit von außerorts 80 km/h und auf Autobahnen von 100 km/h. Fahrzeuge sind am Heck mit einem Spike-Aufkleber zu versehen.

Tagfahrlicht

Es besteht nur für Motorräder Tagfahrlichtpflicht.

Warnwestenpflicht

Ein Fahrer muss bei Verlassen des Fahrzeugs Warnbekleidung tragen, wenn er ein Pannendreieck aufstellt oder sich auf dem Fahr-/Standstreifen einer Autobahn oder Autostraße aufhält. Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen. Das Nichtmitführen oder Nichtanlegen wird mit € 14,- geahndet (bis zu € 2.180,- Verwaltungsstrafe bei Anzeige möglich).

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld ab € 50,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenzen: Höchstens 0,5 Promille für Auto- und Motorradfahrer, 0,1 Promille für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren Probezeit sowie Fahrer im Öffentlichen Transport und Berufskraftfahrer. Radfahrer haben sich an eine Promillegrenze von 0,8 zu halten.

Promille Bußgeld/ Strafen
0,1 € 36,- bis € 2.180,- inkl. Nachschulung
0,5 - 0,79 € 300,- bis € 3.700,-
0,8 - 1,19  € 800,- bis € 3.700,-, Fahrverbot für 1 Monat, bei Wiederholung 3 Monate Fahrverbot
1,2 bis 1,59 € 1.200,- bis € 4.400,-, Fahrverbot für 4 Monate
ab 1,6 Geldstrafe zwischen € 1.600,- bis € 5.900,-, für mind. 6 Monate Führerscheinentzug (Fahrverbot für ausländische Fahrer)


Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

Welche Mitgliedschaft passt am besten zu mir?

icon-money
Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
icon-shield
Umfassender Schutz im Straßenverkehr
icon-lightning
Jetzt schnell und einfach wechseln!
Seitenanfang