Verkehrsvorschriften Nordmazedonien
Besteht Winterreifen- oder Tageslichtpflicht in Nordmazedonien? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen!
Besondere Verkehrsregeln
- Eine Verweigerung des Atemalkoholtestes kann zu einer Geldbuße von € 500,- und einem Fahrverbot von bis zu 12 Monaten führen.
- Empfohlen wird die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
- Nach einem Unfall sollten Sie immer die Polizei rufen.
- Kinder zwischen 5 und 12 Jahren dürfen auf Rücksitzen bei Nutzung eines 3 Punkt-Gurtes zusammen mit einem Sitzkissen mitgenommen werden.
- Beim Abschleppen ist das ziehende Fahrzeug vorne und das abgeschleppte Fahrzeug am Heck mit einem Warndreieck zu kennzeichnen.
- Rufen Sie nach einem Unfall die Polizei.
- Bußgelder dürfen nur von uniformierten Polizeibeamten verhängt werden. Die Bezahlung des Bußgeldes ist nicht vor Ort möglich, sondern erfolgt bei der nächstgelegenen Bank oder Post.
Mautgebühren
In Nordmazedonien besteht ein streckenabhängiges Mautsystem auf den Autobahnen M1, M3 und M4. Es wird direkt an den Mautstationen in bar oder mit Bankkarte in der Landeswährung bezahlt. Die Höhe der Mautgebühr hängt von der Fahrzeugklasse und der Länge der gefahrenen Strecke ab. Weitere Informationen zur Maut in Nordmazedonien finden Sie hier.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 80 km/h* | 110 km/h* | 130 km/h* |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 80 km/h* | 80 km/h | 80 km/h |
* Bei Besitz des Führerscheins unter 2 Jahren gelten folgende Tempolimits: 60 km/h außerorts, 80 km/h auf Schnellstraßen, 100 km/h auf Autobahnen.
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es besteht Winterreifenpflicht (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge) vom 15. November bis 15. März (Mindestprofiltiefe der Winterreifen 4 mm bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG, bei schwereren Fahrzeugen und Allradantrieb 6 mm; bei vier Sommerreifen mit den entsprechenden Mindestprofiltiefen müssen Schneeketten für die Antriebsräder mitgeführt und bei Bedarf verwendet werden); Reisebusse und Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen eine Schneeschaufel mitführen.
Schneeketten: Die Verwendung ist zulässig. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Tagfahrlicht
Die Tagfahrlichtpflicht gilt innerorts und außerorts ganzjährig. Zuwiderhandlungen werden mit ca. € 35,- Bußgeld geahndet.
Warnwestenpflicht
Das Mitführen einer Warnweste ist Pflicht. Bei Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Fahrer und Mitfahrer eine Warnweste tragen.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von € 45,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenzen: 0,5 Promille, (0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Fahranfänger bis zu 2 Jahren Fahrpraxis)
Bußgeld/ Strafen: € 250,- bis € 400,-, Fahrverbot bis zu 12 Monaten
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
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Veröffentlicht am 03.05.2022 in Verkehrsrecht.