
Verkehrsvorschriften Russland
Damit Sie sicher ans Ziel kommen, haben wir Ihnen die russischen Verkehrsregeln zusammengestellt.
Besondere Verkehrsregeln
- Es besteht Überholverbot im Bereich von Kreuzungen und Bahnübergängen.
- Fahrzeugen mit Blinklicht ist Überholen zu ermöglichen.
- Fahrzeuge im Kreisverkehr sind wartepflichtig, da grundsätzlich Rechts-vor-Links gilt.
- Kinder von 7 bis 11 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz unter Nutzung des Sicherheitsgurtes mitgenommen werden, wenn ein geeigneter Kindersitz fehlt.
- Mietwagen: Sofern ein Fahrzeug vor Ort gemietet wird, muss der Fahrer 21 Jahre alt sein und seit mind. einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein.
- Die Nutzung von Radarwarnern ist verboten.
- Das Hupen in Städten ist nicht erlaubt.
- Bei einem Unfall ist stets die Polizei zu rufen.
Mautgebühren
Autobahngebühren werden an Mautstellen an den Autobahnen M1, M3, M4, M11, A113CCR, A104 und der zentralen Ringstraße von Moskau (CKAD) erhoben. Die Autobahngebühren gelten für alle Kraftfahrzeuge, einschließlich Motorräder und Autos. Mautgebühren für gebührenpflichtige Straßen können in bar, per Kreditkarte oder über die elektronische Bordeinheit und das T-Pass-System bezahlt werden.
Tempolimit
Fahrzeugart | Wohngebiete | Innerorts | Landstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 20 km/h | 60 km/h | 90 km/h | 110 km/h |
Pkw + Anhänger | 20 km/h | 60 km/h | 70 km/h | 90 km/h |
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es besteht Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung ist erlaubt und sie müssen mitgeführt werden.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist von Juni bis August verboten.
Tagfahrlicht
Für alle Fahrzeuge besteht die Tagfahrlichtpflicht. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu € 200,- geahndet.
Warnwestenpflicht
Beim Verlassen des Fahrzeuges ist eine Warnweste zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein hohes Bußgeld.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,0 Promille
Promille | Bußgeld/ Strafe |
---|---|
0,0 | Bei Zuwiderhandlungen drohen sehr hohe Bußgelder zwischen € 750,- und € 2.200,-. Ferner kann ein Fahrverbot von einem Jahr verhängt werden. |
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.
Veröffentlicht am 25.04.2022 in Verkehrsrecht.
Verkehrsvorschriften anderer Länder
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