Verkehrsvorschriften Ungarn
Budapest, Debrezin, Segedin - wenn Sie durch Ungarn reisen, sollten Sie auf diese Verkehrsregeln achten.
Besondere Verkehrsregeln
- Es besteht Überholverbot zwischen 6 - 22 Uhr für LKW, Transporter über 7,5 t zGG und Lastzüge auf zweispurigen Autostraßen und Autobahnen.
- Nähern Sie sich in Ungarn einem Bahnübergang, müssen Sie innerorts Ihr Tempo auf 30 km/h drosseln, außerorts auf 40 km/h. Über die Gleise dürfen Sie mit höchstens 5 km/h fahren!
- Verkehrsverbote für Budapest bei Smogalarm werden spätestens am Vortag bekannt gemacht.
- Falschparkende Kfz dürfen durch Radklammern so lange blockiert werden, bis die fällige Geldbuße bezahlt ist.
- Im Winter ist das Mitführen von Schneeketten empfehlenswert, da ohne sie die Einreise verweigert werden kann, wenn wegen der Schneeverhältnisse die Schneekettenpflicht angeordnet wird.
- Reservekraftstoff darf aus Sicherheitsgründen nur in Kanistern bis zu 10 L mitgeführt werden.
- Radfahrer müssen nachts und bei schlechter Sicht eine Warnweste tragen.
- Die Benutzung von Radarwarnern sind verboten.
Mautgebühren
Auch in Ungarn zahlen Sie, wie in vielen Ländern in Europa eine Straßenbenutzungsgebühr. Die Autobahnvignette können Sie entweder als Aufkleber oder als E-Vignette erwerben. Die Vignette brauchen Sie in Ungarn sowohl für Autobahnen und Schnellstraßen als auch für viele Bundes- und Hauptstraßen.
Weitere Informationen zum Vignettenkauf und den Mautgebühren finden Sie hier.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h* | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Pkw + Anhänger | 50 km/h* | 70 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
* In einer zunehmenden Anzahl von Stadtzentren gilt 30 km/h, auf Beschilderung achten.
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, ihre Verwendung kann aber durch Verkehrsschilder angeordnet werden.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Das Mitführen bzw. die Verwendung kann bei besonderer Witterung auf bestimmten Straßen auch angeordnet werden. Bei Verwendung gilt ein Tempolimit von 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Warnwestenpflicht
Alle Personen, die bei einer Autopanne etc. das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Außerhalb geschlossener Ortschaften bei schlechten Sichtverhältnissen oder bei Nacht müssen auch Fußgänger, die sich auf der Straße oder Seitenstreifen aufhalten, eine Warnweste tragen. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu € 130,- Bußgeld geahndet.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 50,- bis € 100,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie online hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,0 Promille
Bußgeld/ Strafen: bis 0,5 Promille ab € 90,-, von 0,5 – 0,8 Promille ab € 120,- ab 0,8 Promille ab € 150,-, gerichtliches Verfahren.
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
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Veröffentlicht am 19.10.2021 in Verkehrsrecht.