Verkehrsvorschriften Polen
Damit Sie sicher ans Ziel kommen, haben wir Ihnen die polnischen Verkehrsregeln zusammengestellt.
Besondere Verkehrsregeln
- Es gelten Parkverbote auch bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie 10 m vor Fußgängerüberwegen.
- Das Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten.
- Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu holen, bei Personenschäden ist dies Pflicht.
- Bei Dunkelheit: Vorsicht bei langsam fahrenden, unzureichend beleuchteten Fahrzeugen (Pferdefuhrwerke, Traktoren etc.).
- Fahrer von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen müssen eine auf sich ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen, wenn dieser nicht im Fahrzeug mitfährt.
- Radarwarner sind verboten.
- Es besteht Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn mindestens eine Person unter 18 Jahren mitfährt. Verwaltungsstrafen bis € 100,- (im Wiederholungsfall bis € 1.000,-) sind möglich.
Mautgebühr
Auf Ihrer Reise nach oder durch Polen sind die Autobahnen größtenteils für alle Fahrzeuge mautpflichtig. Dabei muss zwischen dem Betreiber, der staatlichen GDDKiA und den drei Konzessionären unterschieden werden, da unterschiedliche Mautsysteme eingesetzt werden. Diese unterscheiden sich nach dem jeweiligen Streckenabschnitt.
Die Gebühren für die mautpflichtigen Straßen können direkt an den Mautstationen in der polnischen Währung Zloty oder Euro bezahlt werden. Wenn Sie sich dazu entscheiden, die gefahrenen Mautstrecken in Euro zu zahlen, akzeptieren die Mautboxen nur Euroscheine. Zudem wird das Wechselgeld immer in Zloty ausgezahlt (1 Euro = ungefähr 4,29 Zloty). In der Regel kann an stark frequentierten Mautstellen auch mit Bank- oder Kreditkarte gezahlt werden. Dafür müssen Sie sich an den Mautstationen in die richtige Fahrspur für die von Ihnen gewählte Zahlungsart einordnen.
Die Konzessionäre unterscheiden in folgende Klassen:
Kategorie 1: Motorräder und Fahrzeuge mit 2 Achsen
Kategorie 2: Fahrzeuge mit 2 Achsen und Anhänger oder mit Doppelbereifung
Kategorie 3: Fahrzeuge mit 2 Achsen, Doppelbereifung und Anhänger sowie Fahrzeuge mit 3 Achsen
Kategorie 4: Fahrzeuge mit 3 Achsen und Anhänger
Kategorie 5: Fahrzeuge, die nicht unter Kategorie 1 bis 4 fallen
Die GDDKiA unterscheidet stattdessen zwischen Fahrzeugen unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Fahrzeugen von über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Die Hauptverkehrsadern Polens sind die Autobahnen A1, A2 und A4. Auf ihnen herrscht eine Mautpflicht für alle Kraftfahrzeuge. Die Mautstrecken unterscheiden sich je nach Betreiber.
GDDKiA
- Autobahn A2: Konin - Lodz (ungefähr 104 km geschlossenes System*)
- Autobahn A4: Breslau - Gleiwitz (ungefähr 164 km geschlossenes System)
*Die meisten Strecken werden im „geschlossenen System“ betrieben, das heißt, die Höhe der Maut bestimmt sich nach der zurückgelegten Entfernung und der benutzten Straße sowie der Fahrzeugklasse.
Konzessionär
- Autobahn A1: Danzig - Thorn (ungefähr 152 km geschlossenes System)
- Autobahn A2: Rzepin - Neutomischel - Konin
- Rzepin -Nowy Tomyśl (ungefähr 85 km geschlossenes System)
- Nowy Tomyśl – Poznan - Zachód (ungefähr 45 km geschlossenes System)
- Poznań-Wschód – Konin (ungefähr 75 km teilweise offenes System*)
- Autobahn A4: Kattowitz – Krakau (ungefähr 61 km offenes System)
*Die meisten Strecken werden im „geschlossenen System“ betrieben, das heißt, die Höhe der Maut bestimmt sich nach der zurückgelegten Entfernung und der benutzten Straße sowie der Fahrzeugklasse. Einige wenige Strecken werden im „offenen System“ betrieben. Hierbei wird für einen Streckenabschnitt mit mehreren Autobahnknoten, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung, nur ein Pauschalbetrag erhoben.
Manchmal werden für Teilstrecken, oftmals rund um Städte, wie z. B. Posen keine Mautgebühren erhoben.
Auf anderen Autobahnabschnitten sowie auf Schnell- und Fernstraßen müssen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t (Lkw, Busse, ggf. Wohnmobile und Pkw mit Anhängern) Maut bezahlen. In Polen gibt es keine Vignette.
Tempolimit
PKW: innerorts 50 km/h (von 23 Uhr bis 6 Uhr 60 km/h), in Wohngebieten 20 km/h, auf Landstraßen 100 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h*, auf Autobahnen 140 km/h
PKW + Anhänger: innerorts 50 km/h (von 23 Uhr bis 6 Uhr 60 km/h), in Wohngebieten 20 km/h, auf Landstraßen 70 km/h, auf Schnellstraßen 70 km/h, auf Autobahnen 80 km/h
*Schnellstraße mit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung: 120 km/h, mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung: 100 km/h
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es gilt keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Tagfahrlicht
Die Lichtpflicht (Abblendlicht) gilt auch am Tage für alle Kfz.
Warnwestenpflicht
Fahrer und Insassen sind verpflichtet, Warnwesten zu tragen, wenn sie das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne verlassen müssen.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld ab € 50,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,2 Promille
Bußgeld / Strafen: Zwischen € 145,- und € 1.200,- sowie Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
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Veröffentlicht am 25.04.2022 in Verkehrsrecht.
Verkehrsvorschriften anderer Länder
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Ländern, die Sie auf Ihrer Reise möglicherweise durchqueren.