Verkehrsvorschriften Ukraine
Diese Verkehrsregeln sollten Sie bei Ihrer Reise in der Ukraine beachten!
Besondere Verkehrsregeln
- In Wohnbezirken gilt oft ein Tempolimit von 20 km/h.
- Vor einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle gilt Halte- und Parkverbot innerhalb von 30 m.
- Eine defensive Fahrweise ist empfehlenswert, da jederzeit mit Hindernissen auf der Fahrbahn gerechnet werden muss.
- Ein Feuerlöscher sollte mitgeführt werden.
- Bei Unfällen ist die Polizei zu rufen.
- Die Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) mit Eintrag des Länderkürzels sollte mitgeführt werden, ansonsten muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Mautgebühren
In der Ukraine gibt es keine maut- oder vignettenpflichtigen Straßen.
Tempolimit
Fahrzeugart | Wohngebiete | Innerorts | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|---|
Pkw | 20 km/h | 60 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Pkw + Anhänger | 20 km/h | 60 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Wer seinen Führerschein weniger als 2 Jahre besitzt, darf nicht schneller als 70 km/h fahren.
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Sie gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen und Winterreifen sind auf allen Rädern Pflicht. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.
Schneeketten: Die Verwendung ist zulässig.
Spikereifen: Die Verwendung ist zulässig.
Tagfahrlicht
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen alle Fahrzeuge vom 1. Oktober bis 1. Mai auch tagsüber mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht fahren.
Warnwestenpflicht
Alle Personen, die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen müssen, haben eine Warnweste zu tragen.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
Fahrverbot und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,0 Promille
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Veröffentlicht am 25.04.2022 in Verkehrsrecht.