Verkehrsvorschriften Türkei
Sommerurlaub mit der Familie an der türkischen Riviera - auf was Sie bei einer Reise mit dem Auto achten sollten!
Besondere Verkehrsregeln
- In feuersicheren Reservekanistern ist die Mitnahme von 25 L Reservekraftstoff erlaubt.
- Es besteht ein Verbot von Radarwarngeräten.
- Bei einem Unfall mit Personenschaden immer die Polizei benachrichtigen. Ansonsten ist es empfehlenswert Fahrzeugschäden bei Ausreise zu belegen.
- Es muss beim Überholen gehupt werden. Um den Gegenverkehr zu warnen, wird geraten auch in Kurven zu hupen.
- Die Bedeutung von einigen Verkehrsschildern: Dur = Stop, Sollamayin = Überholverbot, Insaat = Baustelle, Tek Yön = Einbahnstraße, Tasit Giremez = Gesperrt
Mautgebühren
Auf türkischen Autobahnen, dem Avrasa-Tunnel und die Bosporus-Brücken (nur in Richtung Asien) besteht eine streckenabhängige Mautgebühr.
Die Maut kann nicht bar oder mit Karte bezahlt werden. Die Bezahlung ist nur mit einem OGS-Gerät (nur mit Bankkonto in der Türkei zu beantragen) oder mit einer HGS-Karte möglich.
Weitere Informationen zur Maut in der Türkei finden Sie hier.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Land- und Schnellstraße | Autobahn |
Pkw | 50 km/h | 90 km/h | 120 km/h |
Pkw + Anhänger | 40 km/h* | 80 km/h* | 110 km/h* |
*bei schlechter Sicht wird das Tempolimit jeweils um 20 km/h gesenkt
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifenpflicht, bei winterlichen Straßenverhältnissen zwischen Dezember und April nur für LKW und bei kommerziellem Personentransport.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Tagfahrlicht
Es besteht keine Tagfahrlichtpflicht.
Warnwestenpflicht
Das Mitführen einer Warnweste wird unsererseits empfohlen, ist aber keine Pflicht.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein hohes Bußgeld von € 25,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie online.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,5 Promille (nur für Privatwagen ohne Anhänger, ansonsten gilt 0,0 Promille)
Bußgeld/ Strafen: Die Strafen für Alkohol am Steuer wurden drastisch erhöht. Mehr als 0,5 Promille = 1.058 TL, beim zweiten Mal 1.698 TL und beim dritten Mal 2.415 TL. Wer mit mehr 1,0 Promille erwischt wird, dem droht eine Gefängnisstrafe.
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.
Veröffentlicht am 07.01.2022 in Verkehrsrecht.