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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Slowenien
Verkehrsvorschriften - 09.05.2022 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Slowenien

Sie planen einen Roadtrip nach Slowenien? Alles Wissenswerte rund um die slowenischen Verkehrsregeln haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Besondere Verkehrsregeln

  • Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen halten.
  • Bei einem Rückstau darf nicht in Kreuzungen eingefahren werden.
  • Aus Sicherheitsgründen wird die Mitnahme von max. 10 L im Reservekanister empfohlen.
  • Beim Abschleppen müssen Warndreiecke an der Front des schleppenden und am Heck des geschleppten Fahrzeugs angebracht sein.
  • Parken in Stadtzentren: bei weißen Linien ist das Parken für max. 2 Stunden und gegen Parkticket erlaubt. Blaue Linien hingegen erlauben in der Regel freies Parken bis max. 30 Minuten.

Mautgebühren

Fahrzeuge bis 3,5 t zGG unterliegen in Slowenien auf Autobahnen und Schnellstraßen einer Vignettenpflicht. Fahrzeuge über diesem Gewicht zahlen eine streckenabhängige Maut.

Kaufen Sie Ihre Vignette einfach und direkt beim AvD. Weitere Informationen zur Maut in Slowenien finden Sie hier.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Landstraße Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 90 km/h 110 km/h 130 km/h
Pkw + Anhänger 50 km/h 80 km/h* 80 km/h* 80 km/h*

*Gespanne bis 3,5 t zGG: max. 90 km/h außerorts, auf Schnellstraßen und Autobahnen max. 100 km/h

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Zwischen 15. November und 15. März (darüber hinaus auch bei winterlicher Witterung wie z. B. bei Schneefall, Glatteis) müssen Fahrzeug bis 3,5 t zGG auf allen vier Rädern mit Winterreifen (min. 3 mm Profiltiefe) ausgestattet sein oder wenn Sommerreifen (min. 3 mm Profiltiefe) montiert sind, Schneeketten für den Bedarfsfall mitführen. 
Schneeketten: Siehe Winterreifenpflicht - Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.

Warnwestenpflicht

Jede Person, die ein Fahrzeug bei Panne, Reifenschaden oder Unfall auf der Autobahn verlässt, muss eine Warnweste tragen. Die Warnwestenpflicht gilt nicht für Motorräder.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein hohes Bußgeld von € 120,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,5 Promille

Promille Bußgeld/ Strafe
mehr als 0,5 € 300,- bis € 1.200,-
ab 1,1 Fahrverbot
ab 2,0 Haftstrafen, alternativ zur Geldstrafen möglich

(0,0 für Berufskraftfahrer, Fahranfänger in den ersten 2 Jahren nach Fahrerlaubniserwerb oder jünger als 21 Jahre).

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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