Verkehrsvorschriften Slowakei
Wie schnell Sie in der Slowakei fahren dürfen, oder mit welchem Bußgeld Sie beim telefonieren am Steuer rechnen müssen, erfahren Sie hier!
Besondere Verkehrsregeln
- Parkverbot bei weißen und gelben Linien, bei unterbrochenen weißen/ gelben Linien gelten Einschränkungen beim Parken.
- Straßenbahnen haben Vorrang.
- Das Parken im Stadtzentrum von Bratislava ist eingeschränkt. Erlaubt ist es mit sog. Parkkarten, die bei Zeitungsständen und Postämtern käuflich zu erwerben sind.
- Zollfrei dürfen 10 L Reservekraftstoff eingeführt werden.
- Bei einem Unfall mit Personenschaden/ Sachschaden über ca. € 4.000,- muss die Polizei gerufen werden, bei geringerem Sachschaden ist es jedoch ebenfalls zu empfehlen, kann jedoch zu Kosten führen.
- Navigationsgeräte dürfen die Sicht des Fahrers nicht einschränken.
- Für Radfahrer gilt außerorts eine Helmpflicht. Innerorts besteht diese Pflicht nur für Kinder bis zu 15 Jahren.
- Radarwarngeräte sind verboten.
Mautgebühren
Für die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen sowie auf ausgewählten Bundesstraßen in der Slowakei besteht eine Vignettenpflicht. Die entsprechenden vignettenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen sind mit einem Schild ausgeschildert. Vignettenfreie Autobahnabschnitte sind mit einem Schild mit der Aufschrift "BEZ UHRADY" gekennzeichnet.
Die Vignettenpreise richten sich nach der Gültigkeitsdauer der gekauften Vignette. Hier die Preise für Fahrzeuge unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht:
Vignettenart | Preis |
---|---|
10-Tages-Vignette | € 10,- |
Monatsvignette (30-Tages-Vignette) | € 14,- |
Jahresvignette (365-Tages-Vignette) | € 50,- |
Weitere Informationen zur Maut in der Slowakei finden Sie hier.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 90 km/h | 100 km/h | 130 km/h |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 90 km/h | 100 km/h | 130 km/h |
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Sie besteht für Pkw bis 3,5 t zGG (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge) bei geschlossener Schnee- oder Eisdecke auf der Fahrbahn (M+S- Winterreifen mit min. 3 mm Profiltiefe). Lkw über 3,5 t zGG müssen bei allen Witterungsbedingungen zwischen 15. November und 31. März mit Winterreifen fahren.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten oder vereisten Straßen auf den Antriebsrädern zulässig.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 100,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,0 Promille
Promille | Bußgeld/ Strafen |
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0,0 Promille | € 200,- bis € 1.000, bis zu 5 Jahre Fahrverbot. Bei schweren Verstößen wird die Strafe in einem Verwaltungsverfahren festgelegt, ab 1,0 Promille kann durch Gericht eine Freiheitstrafe verhängt werden sowie ein Fahrverbot zwischen 1-10 Jahren (Erstverstoß). |
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Veröffentlicht am 02.05.2022 in Verkehrsrecht.