
Verkehrsvorschriften Albanien
Alle Info´s rund um die albanischen Verkehrsregeln - vom Tempolimit bis zur Promillegrenze - können Sie hier nachlesen.
Besondere Verkehrsregeln
- Folgende Ausstattung muss mitgeführt werden: Warndreieck, Abschleppseil, Verbandskasten, 12 Volt Ersatzglühlampen, Ersatzreifen.
- Folgende Ausstattung wird empfohlen: Warnweste, Feuerlöscher und Decke.
- Die albanischen Straßenverkehrsteilnehmer sind um einiges risikobereiter als bei uns in Deutschland. So missachten diese häufig die Vorfahrtsregel rechts vor links. Fahren Sie daher vorsichtig und rücksichtsvoll.
- Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte (grüne Karte) ist vorgeschrieben, diese sollte immer griffbereit sein.
- Rufen Sie bei einem Auto- oder Verkehrsunfall die Polizei. Unterschreiben Sie niemals ein Dokument ohne eine Übersetzung.
- Bei einer Untersuchungshaft kontaktieren Sie umgehend die deutsche Botschaft in Tirana.
Mautgebühren
Es fallen lediglich Mautkosten für den Kalimash-Tunnel an der Autobahn A1 an.
Tempolimits
Fahrzeugart | Innerorts | Außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 35 km/h bis 40 km/h |
80 km/h* | 90 km/h | 110 km/h |
Pkw + Anhänger bis 3,5 t | 35 km/h bis 40 km/h |
70 km/h | 80 km/h* | 80 km/h |
Motorrad | 35 km/h bis 40 km/h | 80 km/h | 90 km/h | 110 km/h |
Wohnmobil leicht | 35 km/h | 70 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
*oder je nach Beschilderung
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten genaustens eingehalten werden. Denn neben einem Bußgeld kann die albanische Polizei auch den Führerschein einziehen, sodass das Fahrzeug eventuell in Albanien zurückgelassen werden muss.
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Eine Winterausrüstung wird jedoch empfohlen (Winterreifen sollen min. 4 mm Profiltiefe haben).
Schneeketten: Sie müssen zwischen dem 1. November und 30. April des Folgejahres mitgeführt werden.
Spikereifen: Es ist derzeit keine Regelung bekannt.
Tagfahrlicht
Alle Kraftfahrzeuge müssen ganztägig mit Abblendlicht fahren.
Warnwestenpflicht
Das Mitführen einer Warnweste wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,1 Promille
Promille | Bußgeld |
---|---|
0,1 Promille | 5000 ALL bis 20000 ALL Fahrverbote zwischen 6 bis 12 Monate möglich, bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres bis zu 2 Jahren. |
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.
Veröffentlicht am 02.05.2022 in Verkehrsrecht.
Verkehrsvorschriften anderer Länder
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