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Vekehrsvorschriften im Ausland - Albanien
Verkehrsvorschriften - 01.05.2022 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Albanien

Alle Info´s rund um die albanischen Verkehrsregeln - vom Tempolimit bis zur Promillegrenze - können Sie hier nachlesen.

Besondere Verkehrsregeln

  • Folgende Ausstattung muss mitgeführt werden: Warndreieck, Abschleppseil, Verbandskasten, 12 Volt Ersatzglühlampen, Ersatzreifen. 
  • Folgende Ausstattung wird empfohlen: Warnweste, Feuerlöscher und Decke.
  • Die albanischen Straßenverkehrsteilnehmer sind um einiges risikobereiter als bei uns in Deutschland. So missachten diese häufig die Vorfahrtsregel rechts vor links. Fahren Sie daher vorsichtig und rücksichtsvoll.
  • Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte (grüne Karte) ist vorgeschrieben, diese sollte immer griffbereit sein.
  • Rufen Sie bei einem Auto- oder Verkehrsunfall die Polizei. Unterschreiben Sie niemals ein Dokument ohne eine Übersetzung.
  • Bei einer Untersuchungshaft kontaktieren Sie umgehend die deutsche Botschaft in Tirana.

Mautgebühren

Es fallen lediglich Mautkosten für den Kalimash-Tunnel an der Autobahn A1 an.

Tempolimits

Fahrzeugart Innerorts Außerorts Schnellstraße Autobahn
Pkw 35 km/h bis
40 km/h
80 km/h* 90 km/h 110 km/h
Pkw + Anhänger bis 3,5 t 35 km/h bis
40 km/h
70 km/h 80 km/h* 80 km/h
Motorrad        35 km/h bis 40 km/h 80 km/h    90 km/h    110 km/h
Wohnmobil leicht          35 km/h 70 km/h 70 km/h 80 km/h

*oder je nach Beschilderung

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten genaustens eingehalten werden. Denn neben einem Bußgeld kann die albanische Polizei auch den Führerschein einziehen, sodass das Fahrzeug eventuell in Albanien zurückgelassen werden muss.

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Eine Winterausrüstung wird jedoch empfohlen (Winterreifen sollen min. 4 mm Profiltiefe haben).
Schneeketten: Sie müssen zwischen dem 1. November und 30. April des Folgejahres mitgeführt werden.
Spikereifen: Es ist derzeit keine Regelung bekannt.

Tagfahrlicht

Alle Kraftfahrzeuge müssen ganztägig mit Abblendlicht fahren.

Warnwestenpflicht

Das Mitführen einer Warnweste wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,1 Promille 

Promille Bußgeld
0,1 Promille  5000 ALL bis 20000 ALL
Fahrverbote zwischen 6 bis 12 Monate möglich, bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres bis zu 2 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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