Verkehrsvorschriften Kroatien
Damit Sie sicher ans Ziel kommen - die kroatischen Verkehrsregeln auf einen Blick!
Besondere Verkehrsregeln
- Ein Set Reservelampen (außer bei Xenon-, Neon-, LED- oder ähnlichen Lampen) ist mitzuführen.
- Kinder unter 1,50 cm dürfen nur auf der Rückbank mitfahren (Ausnahme: Zweisitzige Fahrzeuge und Babyschalen bei deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz).
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern mitgenommen werden.
- Reservesprit darf weder ein- noch aus- oder mitgeführt werden.
- In Zagreb gibt es unterschiedliche kostenpflichtige Parkzonen (rot = max. 2 Stunden, gelb = max. 3 Stunden, grün = kein Zeitlimit).
- Linien am Straßenrand zeigen Parkverbote an.
Mautgebühren
In Kroatien wird auf fast allen Autobahnabschnitten eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben. Bei Einfahrt in den mautpflichtigen Abschnitt wird ein Ticket ausgegeben, welches bei Ausfahrt vorzuweisen und zu bezahlen ist. Die Bezahlung kann an der Mautstation bar (in Euro oder Kuna) und per Kreditkarte erfolgen.
Auf den meisten Strecken besteht auch die Möglichkeit digital mit ETC – Electronic Toll Collect -mittels eines Transponders zu zahlen. Weitere Informationen zur Maut in Kroatien finden Sie hier.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn |
Pkw | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Es wird jedoch empfohlen, zwischen November und April eine Winterausrüstung bereit zu halten, wenn wegen Witterung Winterausrüstung (Winterreifen mit M+S Markierung min. auf den Antriebsrädern mit min. 4mm Profiltiefe, bei min. 5 cm Schnee oder Glatteis Schneeketten für die Antriebsräder und eine Schneeschaufel) angeordnet wird.
Schneeketten: Sie müssen im Fahrzeug mitgeführt werden (min. ein Set für die Antriebsräder). Schneeketten müssen bei min. 5 cm Schneehöhe oder bei Glatteis verwendet werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Tagfahrlicht
Es gilt Tagfahrlichtpflicht. Das Abblendlicht muss zwischen dem letzten Sonntag im Oktober und dem letzten Sonntag im März benutzt werden; Lichtpflicht für Motorräder gilt das ganze Jahr. Zuwiderhandlungen werden ab € 40,- Bußgeld geahndet.
Warnwestenpflicht
Beim Verlassen des Fahrzeugs muss eine Warnweste getragen werden.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 70,-.
Fahrverbot und Umweltzone
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehr-sbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenzen: 0,5 Promille, 0,0 Promille für Berufskraftfahrer, junge Fahrer bis 24 Jahre und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zGG)
Bußgeld / Geldstrafen: Zwischen 0,0 und 0,5 Promille 92 €, ansonsten ab € 135,-, ab 1,5 Promille / wenn Alkoholtest abgelehnt wird: € 663,- bis € 2.000,-, alternativ sind Haftstrafen bis zu 60 Tagen oder Fahrverbote möglich.
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Veröffentlicht am 25.04.2022 in Verkehrsrecht.