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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Italien
Verkehrsvorschriften - 02.05.2022 - 5min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Italien

Ob Florenz, Mailand oder Rom - auf diese Verkehrsregeln sollten Sie in Italien achten.

Besondere Verkehrsregeln

  • Können sich Fahrzeuge auf einer engen Straße nicht passieren, hat das schwerere Fahrzeug Vorfahrt. Auf Bergstraßen muss das abfahrende Fahrzeug zurücksetzen, es sei denn, das andere Fahrzeug steht näher zu einem Passierpunkt.
  • Radarwarner sind verboten. Die POI-Funktion von Navigationsgeräten kann aber benutzt werden, um sich fest installierte Überwachungskameras anzeigen zu lassen.
  • Weiße Linien zeigen freies Parken an, blaue Linien gebührenpflichtiges Parken und gelbe Linien, dass das Parken auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt ist.
  • Jede nach hinten überstehende Ladung (auch Fahrräder!) muss auch bei ausländischen Fahrzeugen mit einer 50 cm x 50 cm großen Warntafel mit reflektierenden roten und weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet werden (ansonsten ist Bußgeld zwischen € 87,- bis € 345,- möglich). Ladung darf in der Breite bis zu max. 30 cm über die Positionslampen auf jeder Fahrzeugseite hinausragen.
  • Es gilt ein Parkverbot bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten, blaue Linien zeigen gebührenpflichtiges Parken an, mit gelben Linien werden Parkplätze für Busse Anrainer und Taxis reserviert, bei weißen Linien sind die Parkplätze kostenlos, eine zusätzliche Beschilderung ist jedoch zu beachten.
  • Liegt der Speed Index der Winterreifen unter der ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, dürfen diese Winterreifen nach dem 15. Mai bis zum 14. Oktober d. J. (außer bei Motorrädern) nicht mehr gefahren werden!
  • Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
  • Nur Fahrer über 18 Jahre dürfen Beifahrer auf Mopeds oder Motorrädern mitnehmen, wenn dieses laut der Fahrzeugzulassung auch erlaubt ist. Es dürfen jedoch keine Kinder unter 4 Jahren mitgenommen werden.
  • Bei Fahren ohne Helm oder wenn dieser nicht ordnungsgemäß getragen wird, muss mit Beschlagnahme des Fahrzeugs von bis zu 3 Monaten und einem Bußgeld gerechnet werden. Von der Helmpflicht sind Fahrer dreirädriger Kleinkrafträder mit "anti-crash" – oder vergleichbaren Vorrichtungen ausgenommen.
  • Das italienische Punktesystem für Verkehrsverstöße wird auch auf ausländische Kraftfahrer angewendet (bei Erreichen von 20 Punkten kann ein Fahrverbot in Italien von 6 Monaten bis zu 2 Jahren verhängt werden).
  • Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort gezahlt werden, ist eine Sicherheit zu hinterlegen, andernfalls kann die Polizei das Fahrzeug konfiszieren (Bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Sicherheit ca. ein Viertel der maximalen Strafe).
  • Wenden, Rückwärtsfahren oder Spurwechsel im Mautstellenbereich sind verboten. Bei falscher Einordnung ist es empfehlenswert, die Taste "Help" oder "Richiesta di Interveniento" oder "Assistenza" zu drücken und sich vom Kontrollpersonal einen Quittungsstreifen ausdrucken zu lassen, den man an der nächsten Mautsstelle vorlegen kann, um gegebenenfalls offen Beträge nachzuzahlen.
  • Radarwarner sind verboten.
  • Es gilt ein Hupverbot in Bereichen, die mit „Zona di silenzio“ gekennzeichnet sind.
  • In vielen Stadtzentren sind so genannte Zone a traffico limitato (ZTL) eingerichtet worden, die damit ganztägig oder tagsüber zwischen 8 Uhr und 18 Uhr für den Verkehr gesperrt sind. Auch für Fahrten zum Hotel durch die ZTL muss vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
  • An der Amalfi Küste auf der SS 163 südlich von Neapel dürfen Gespanne das ganze Jahr nicht mehr fahren.
  • Caravans sind im Sommer zwischen Vietri sul Mare und Positano verboten, kleine Busse dürfen tagsüber in Richtung Vietri sul Mare fahren.
  • In Italien gilt das Rauchverbot im Pkw dann, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren. Die Höhe der Strafe bei Zuwiderhandlung ist vom Alter des Kindes abhängig: € 50,- bis € 500,-, wenn Kinder unter 12 Jahren und Schwangere an Bord sind, € 50,- bis € 250,- bei Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren.
  • In Fahrzeugen mit Zulassung in Italien (z. B. Mietwagen) oder wenn der Fahrzeugführer seinen Wohnsitz in Italien hat, sind Kindersitze mit Alarmsignal zu verwenden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von € 83,- geahndet. Mehrfache Verstöße innerhalb von 2 Jahren können sogar zu einem kurzen Fahrverbot ab 15 Tagen führen.
  • Es ist verboten, den Motor bei stehendem Fahrzeug laufen zu lassen, um z.B. die Klimaanlage des Fahrzeugs in Betrieb zu halten. Geldstrafen von € 200,- bis ca. € 400,- sind möglich. Dies gilt nicht, wenn man verkehrsbedingt anhalten muss oder für ein Halten von sehr kurzer Dauer, zum Beispiel, um das Ein- oder Aussteigen von Personen zu ermöglichen.

Mautgebühren

In Italien sind bis auf wenige Ausnahmen alle Autobahnen mautpflichtig. Aber auch bei Tunneln, Passstraßen, Autoverladungen und sogar bei Städten mit City-Maut können zusätzliche Nutzungsgebühren anfallen.

TIPP: Mit der Mautbox Telepass können Sie die Maut in Italien bargeldlos und elektronisch bezahlen. Sie fahren vor Mautstationen auf reservierten Spuren am Stau vorbei und sparen so Zeit und Nerven. Die Mautbox Telepass können Sie gleich hier bei uns bestellen. Weitere Informationen zur Maut in Italien finden Sie hier.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Landstraße Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 90 km/h 110 km/h (bei Nässe 90 km/h 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
Pkw + Anhänger 50 km/h 70 km/h 70 km/h 80 km/h

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Es besteht Winterreifenpflicht (oder Schneeketten) im Aosta –Tal ab dem 15.10. bis ca. zum 15.04. (Ende je nach Witterung) und in Südtirol im Stadtgebiet Bozen und Teilen der Brennerautobahn A22 zwischen dem 15. November und dem 15. April. Es gilt ein Fahrverbot für Motorräder bei winterlichen Straßenverhältnissen und einsetzendem Schneefall.
Schneeketten: Die Verwendung ist zulässig. Die maximale Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung ist zulässig. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von 90 km/h, auf Autobahnen von 120 km/h vom 15.11 bis 15.03. bei Fahrzeugen bis zu 3,5 t zGG.

Warnwestenpflicht

Bei Verlassen eines liegen gebliebenen Fahrzeugs mit mehr als zwei Rädern ist bei Nacht oder schlechter Sicht auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Warnkleidung zu tragen. Radfahrer müssen außerorts bei Nacht und in Tunneln eine Warnweste tragen. Verstöße werden mit einem Bußgeld ab € 41,- geahndet.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld ab 169 € bis 646 €.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenzen: 0,5 Promille (0,0 Promille für Fahranfänger bis zu drei Jahren Fahrpraxis sowie für Berufskraftfahrer).

Promille Strafe
0,5 - 0,8 € 532,- bis € 2.127,-, 3 - 6 Monate Fahrverbot
0,8 - 1,5 € 800,- bis € 3.200,-, 6 - 12 Monate Fahrverbot, Haftstrafe bis zu 6 Monaten möglich
Über 1,5 € 1.500,- bis € 3.200,-, 1 - 2 Jahre Fahrverbot, 6 - 12 Monate Haftstrafe

Die Strafen werden verdoppelt, wenn ein Unfall unter Einfluss von Alkohol verursacht wird.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

 

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