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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Daenemark
Verkehrsvorschriften - 16.09.2021 - 4min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Dänemark

Alles was Sie über die dänischen Verkehrsregeln wissen sollten, haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammgestellt.

Besondere Verkehrsregeln

  • Meist sind Parkscheiben vorgeschrieben. Sofern keine anderen Einschränkungen ausgeschildert sind, darf in der Regel 1-2 Stunde/n („1 time“ oder „2 timer“) auf innerörtlichen öffentlichen Straßen geparkt werden.
  • Gelb markierte Bordsteine markieren Bushaltestellen, an denen nicht geparkt werden darf.
  • Eine Kette weißer Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßeneinmündungen bedeuten "Vorfahrt gewähren".
  • Parkverbot innerhalb 10 m (!) vor und hinter einer Kreuzung (Geldbuße ab € 70,-).
  • Bei Autotransfer per Fähre ist die Mitnahme von Reservekraftstoff in der Regel nicht erlaubt.
  • Die Margeriten-Route, eine ca. 3.500 km lange Touristenroute die zu den wichtigsten Touristenattraktionen zählt, ist mit rechteckigen Verkehrsschildern ausgeschildert, die eine Margerite auf braunem Hintergrund zeigen.

Mautgebühren

Mautbox AutoPass

Mit der Mautbox AutoPass kann die Maut für dänische Brücken und Fähren bezahlt werden. Dabei handelt es sich um ein kleines Gerät, das an der Windschutzscheibe angebracht wird.

Die AutoPass-Box kann derzeit auf folgenden Brücken und Fähren genutzt werden:

  • Alslinjen Bøjden – Fynshav (für Fahrzeuge unter 6 m Länge)
  • Elsinore – Helsingborg
  • Spodsbjerg – Tårs (für Fahrzeuge unter  6 m Länge)
  • Mols-Linien Odden – Århus (für Fahrzeuge bis max. 9 Personen)
  • Mols-Linien Odden – Ebeltoft (für Fahrzeuge bis max. 9 Personen)
  • Scandlines Rostock – Gedser (für Fahrzeuge unter 6 m Länge)
  • Scandlines Puttgarden – Rødby (für Fahrzeuge bis zu 6 m Länge)
  • Storebæltsbroen (Wohnmobile: für Fahrzeuge bis max. 2,7 m Höhe)
  • Øresundsbron
  • Anda – Lote
  • Moss – Horten
  • Bognes – Skarberget
  • Brekstad – Valset
  • Drag – Kjøpsvik
  • Flakk – Rørvik
  • Halhjem – Sandvikvåg
  • Mortavika – Arsvågen
  • E6 Svinesundsforbindelsen

Sollten Sie eine entsprechende Fähre im Voraus gebucht haben, so wickeln Sie Ihre Mautbox bitte in Alufolie ein, um Doppelbuchungen zu vermeiden.

Die Mautbox AutoPass können Sie gleich hier bei uns bestellen.

In Dänemark werden außer an den Brücken "Storebaelt" und "Öresund" keine Maut- oder Autobahngebühren erhoben. Die Mautstelle funktioniert nach einem sehr einfachen Prinzip, da sie in mehrere (farblich gekennzeichnete) Fahrstreifen unterteilt sind.
Von links beginnt die vollautomatische Bezahlung (grünes Hinweisschild), von dort aus staffelt sich die Zahlungsweise über Selbstbedienungsstreifen (blaue Hinweisschilder) bis zu den rechten Fahrspuren (gelbe Hinweisschilder), mit persönlicher Bedienung. Lkw und Busse halten sich in der Regel rechts. Die Anzahl der Fahrspuren je Zahlungsweise können unterschiedlich sein, jedoch helfen hier meist die farblich getrennten Hinweisschilder weiter.

Gebühren der Öresundbrücke*  
Motorräder     € 29,00
Pkw (max. 6 m) € 108,00
Pkw mit Anhänger max. 15 m € 108,00
Wohnmobile mit 6 - 10 m Länge € 108,00

*Wenn an der Bezahlstation und nicht per Onlineticket bezahlt wird.

BroPas Angebot

Für Pendler und Personen welche die Öresundbrücke öfter benutzen, gibt es ein spezielles Angebot – den BroPas.

Fahrzeugkategorie Preis Einzelticket
Motorräder   € 12,00
Pkw (max. 6 m) mit Anhänger max. 15 m € 48,00
Wohnmobil 6 - 10 m, Lieferwagen 6 - 9 m € 96,00
Pkw (max. 6 m) mit Anhänger über 15 m, 
Wohnmobil über 10 m mit Anhänger, 
Lieferwagen über 9 m  
€ 88,10

 

Gebühren der Storebaelt-Brücke  
Motorräder € 19,00
Pkw/ Wohnmobile über 3,5 t bis 10 m Gesamtlänge € 35,00
mit/ ohne Anhänger max. 3,5 t über 6 m Länge € 53,00
Wohnmobile über 3,5 t bis 10 m Gesamtlänge € 85,00
über 3,5 t und länger als 10 m Gesamtlänge € 135,00
Vans & Kleinbusse bis 6 m Länge € 35,00
über 6 m Länge € 53,00

ACHTUNG: Beim Passieren der Mautanlagen ohne vorherige Bezahlung, erhebt der Betreiber A/S Storebaelt eine Strafgebühr in Höhe von 500 DKK zusätzlich zur Maut. Die Eurobeträge können je nach Umtauschkurs leicht variieren.

Weitere Informationen zur Maut in Dänemark finden Sie hier.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Land- und Schnellstraße Autobahn
Pkw   50 km/h                   80 km/h  130 km/h
Pkw + Anhänger   50 km/h                   70 km/h    80 km/h

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Eine generelle Winterreifenpflicht in Dänemark gibt es nicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten kann erforderlich sein, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Spikereifen: Die Verwendung zwischen 1. November und 15. April ist erlaubt. Spikereifen sind dann auf allen Rädern zu montieren.

Tagfahrlicht

Die Tagfahrlichtpflicht gilt innerorts und außerorts ganzjährig. Tagfahrleuchten sind nur zulässig, solange die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Zuwiderhandlungen werden mit ca. € 70,- Bußgeld geahndet.

Warnwestenpflicht

Das Mitführen einer Warnweste wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 200,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,5 Promille 

Promille Bußgeld/ Strafe
0,5 - 2,0 Geldbuße = Promillezahl x Netto-Monatseinkommen
ab 0,8 Fahrverbot
ab 2,0 Ein Nettoarbeitslohn, längerer Führerscheinentzug bis zu 3 Jahren (ggfls. 20 Tage Haft bzw. sozialer Dienst);
bei mehrfachem Verstoß oder noch höherer Promillezahl droht eine längere Freiheitsstrafe. Fahrzeug kann eingezogen werden.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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