
Verkehrsvorschriften Dänemark
Alles was Sie über die dänischen Verkehrsregeln wissen sollten, haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammgestellt.
Besondere Verkehrsregeln
- Meist sind Parkscheiben vorgeschrieben. Sofern keine anderen Einschränkungen ausgeschildert sind, darf in der Regel 1-2 Stunde/n („1 time“ oder „2 timer“) auf innerörtlichen öffentlichen Straßen geparkt werden.
- Gelb markierte Bordsteine markieren Bushaltestellen, an denen nicht geparkt werden darf.
- Eine Kette weißer Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßeneinmündungen bedeuten "Vorfahrt gewähren".
- Parkverbot innerhalb 10 m (!) vor und hinter einer Kreuzung (Geldbuße ab € 70,-).
- Bei Autotransfer per Fähre ist die Mitnahme von Reservekraftstoff in der Regel nicht erlaubt.
- Die Margeriten-Route, eine ca. 3.500 km lange Touristenroute die zu den wichtigsten Touristenattraktionen zählt, ist mit rechteckigen Verkehrsschildern ausgeschildert, die eine Margerite auf braunem Hintergrund zeigen.
Mautgebühren
Mautbox AutoPass
Mit der Mautbox AutoPass kann die Maut für dänische Brücken und Fähren bezahlt werden. Dabei handelt es sich um ein kleines Gerät, das an der Windschutzscheibe angebracht wird.
Die AutoPass-Box kann derzeit auf folgenden Brücken und Fähren genutzt werden:
- Alslinjen Bøjden – Fynshav (für Fahrzeuge unter 6 m Länge)
- Elsinore – Helsingborg
- Spodsbjerg – Tårs (für Fahrzeuge unter 6 m Länge)
- Mols-Linien Odden – Århus (für Fahrzeuge bis max. 9 Personen)
- Mols-Linien Odden – Ebeltoft (für Fahrzeuge bis max. 9 Personen)
- Scandlines Rostock – Gedser (für Fahrzeuge unter 6 m Länge)
- Scandlines Puttgarden – Rødby (für Fahrzeuge bis zu 6 m Länge)
- Storebæltsbroen (Wohnmobile: für Fahrzeuge bis max. 2,7 m Höhe)
- Øresundsbron
- Anda – Lote
- Moss – Horten
- Bognes – Skarberget
- Brekstad – Valset
- Drag – Kjøpsvik
- Flakk – Rørvik
- Halhjem – Sandvikvåg
- Mortavika – Arsvågen
- E6 Svinesundsforbindelsen
Sollten Sie eine entsprechende Fähre im Voraus gebucht haben, so wickeln Sie Ihre Mautbox bitte in Alufolie ein, um Doppelbuchungen zu vermeiden.
Die Mautbox AutoPass können Sie gleich hier bei uns bestellen.
In Dänemark werden außer an den Brücken "Storebaelt" und "Öresund" keine Maut- oder Autobahngebühren erhoben. Die Mautstelle funktioniert nach einem sehr einfachen Prinzip, da sie in mehrere (farblich gekennzeichnete) Fahrstreifen unterteilt sind.
Von links beginnt die vollautomatische Bezahlung (grünes Hinweisschild), von dort aus staffelt sich die Zahlungsweise über Selbstbedienungsstreifen (blaue Hinweisschilder) bis zu den rechten Fahrspuren (gelbe Hinweisschilder), mit persönlicher Bedienung. Lkw und Busse halten sich in der Regel rechts. Die Anzahl der Fahrspuren je Zahlungsweise können unterschiedlich sein, jedoch helfen hier meist die farblich getrennten Hinweisschilder weiter.
Gebühren der Öresundbrücke* | |
---|---|
Motorräder | 235 DKK |
Pkw (max. 6 m) | 460 DKK |
Pkw mit Anhänger max. 15 m | 920 DKK |
Wohnmobile mit 6 - 10 m Länge | 920 DKK |
*Wenn an der Bezahlstation und nicht per Onlineticket bezahlt wird.
ØresundGO Angebot
Für Pendler und Personen welche die Öresundbrücke öfter benutzen, gibt es ein spezielles Angebot – den ØresundGO.
Fahrzeugkategorie | ØresundGO Preis Einzelticket |
---|---|
Motorräder | 92 DKK |
Pkw (max. 6 m) mit Anhänger max. 15 m | 178 DKK |
Wohnmobil 6 - 10 m, Lieferwagen 6 - 9 m | 356 DKK |
Pkw (max. 6 m) mit Anhänger über 15 m, Wohnmobil über 10 m mit Anhänger, Lieferwagen über 9 m |
711,25 DKK |
Gebühren der Storebaelt-Brücke | |
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Motorrad unter 3 m | 240 DKK |
Motorrad mit Anhänger über 3 m Gesamtlänge | 460 DKK |
Pkw unter 3 m Gesamtlänge (z. B. Smart) | 240 DKK |
Pkw bis 6 m, Pkw mit Anhänger bis 6 m Gesamtlänge | 700 DKK |
Pkw über 6 m, Pkw mit Anhänger über 6 m Gesamtlänge | 700 DKK |
Pkw mit Wohnwagen | 700 DKK |
Wohnmobil bis 6 m Gesamtlänge, unter 3,5 t zGG** | 460 DKK |
Wohnmobil über 6 m Gesamtlänge, unter 3,5t zGG** | 1270 DKK |
Wohnmobil unter 10 m Gesamtlänge, über 3,5 t zGG** | 1270 DKK |
Wohnmobil über 10 m Gesamtlänge, über 3,5 t zGG** | 2010 DKK |
ACHTUNG: Beim Passieren der Mautanlagen ohne vorherige Bezahlung, erhebt der Betreiber A/S Storebaelt eine Strafgebühr in Höhe von 500 DKK zusätzlich zur Maut. Die Eurobeträge können je nach Umtauschkurs leicht variieren.
Weitere Informationen zur Maut in Dänemark finden Sie hier.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Land- und Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 80 km/h | 130 km/h |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil leicht | 50 km/h | 80 km/h | 130 km/h |
Wohnmobil schwer | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Eine generelle Winterreifenpflicht in Dänemark gibt es nicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten kann erforderlich sein, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Spikereifen: Die Verwendung zwischen 1. November und 15. April ist erlaubt. Spikereifen sind dann auf allen Rädern zu montieren.
Tagfahrlicht
Die Tagfahrlichtpflicht gilt innerorts und außerorts ganzjährig. Tagfahrleuchten sind nur zulässig, solange die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Zuwiderhandlungen werden mit ca. € 70,- Bußgeld geahndet.
Warnwestenpflicht
Das Mitführen einer Warnweste wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 200,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,5 Promille
Promille | Bußgeld/ Strafe |
---|---|
0,5 - 2,0 | Geldbuße = Promillezahl x Netto-Monatseinkommen |
ab 0,8 | Fahrverbot |
ab 2,0 | Ein Nettoarbeitslohn, längerer Führerscheinentzug bis zu 3 Jahren (ggfls. 20 Tage Haft bzw. sozialer Dienst); bei mehrfachem Verstoß oder noch höherer Promillezahl droht eine längere Freiheitsstrafe. Fahrzeug kann eingezogen werden. |
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.
Veröffentlicht am 16.09.2021 in Verkehrsrecht.
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