Verkehrsvorschriften Niederlande
Sie planen Ausflug in unser Nachbarland Niederlande? Dann sollten Sie auf diese Verkehrsregeln achten.
Besondere Verkehrsregeln
- Ein gelbes Blinklicht außerorts zeigt Fußgängerüberwege an.
- Halte- und Parkverbot an gelben Bordsteinkanten, in Tunneln, im Bereich einer mit schwarz-weißen Linie gekennzeichneten Bushaltestelle; Parkverbot bei einer durchbrochenen gelben Linie am Straßenrand.
- In „blauen Zonen“ Parken ist das Parken nur mit Parkscheibe erlaubt.
- Straßenbahnen haben Vorrang an Kreuzungen.
- Das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist in PKWs nicht erlaubt (bei Wohnmobilen wird eine Nachfrage vor Ort empfohlen).
- Eine Reihe weiß markierter Dreiecke auf der Fahrbahn zeigen an, dass Vorfahrt zu gewähren ist.
- Grundsätzlich gilt auf niederländischen Autobahnen ein Tempolimit von 130 km/h. Zwischen 6:00 Uhr und 19:00 Uhr sind aber lediglich 100 km/h erlaubt.
- Busse haben innerorts beim Anfahren von der Haltestelle Vorrang.
- Die Nutzung von Radarwarnern ist verboten.
Mautgebühren
Eine Mautpflicht gibt es nicht. Lediglich für zwei Tunnel muss ein kleines Entgelt entrichtet werden.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 130 km/h* |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 80 km/h | 90 km/h | 90 km/h** |
* Zwischen 6 und 19 Ihr gilt ein Tempolimit von 100 km/h
** Für Gespanne über 3,5 t gilt ein Tempolimit von 80 km/h.
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist verboten.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Tagfahrlicht
Es besteht keine Tagfahrlichtpflicht.
Warnwestenpflicht
Das Mitführen einer Warnweste wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von € 240,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,5 Promille, 0,2 Promille für Fahranfänger in den ersten 5 Jahren nach Führerscheinerwerb sowie für Mopedfahrer bis 24 Jahre
Bußgeld/ Strafen: ab € 325,- bis € 650,-, Fahrverbot i.d.R. ab 1,1 ‰; ab 1,3 ‰ entscheidet ein Gericht über die Höhe der Geldstrafe und ggfls. einer Haftstrafe.
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
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Veröffentlicht am 17.05.2021 in Verkehrsrecht.