Verkehrsvorschriften Norwegen
Damit Sie sicher ans Ziel kommen, haben wir Ihnen die norwegischen Verkehrsregeln zusammengestellt.
Besondere Verkehrsregeln
- Straßenbahnen haben Vorfahrt.
- Auf Fähren ist die Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt.
- Parkuhren wurden durch sogenannte Parkmaschinen ersetzt, bei denen "Parkzeit" gekauft werden kann. In der Regel werden Münzen, Banknoten und die auf der Maschine angegebenen Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptiert.
- Weiße Linien am Rand der Fahrbahn signalisieren Parkverbote, die Mittellinie ist gelb.
- "All stans forbudt" bedeutet auf Verkehrsschildern "Halteverbot".
- Bei einem blauen quadratischen Verkehrszeichen mit einem Auto und einer 2+ in weiß, dürfen Fahrzeuge mit 2 oder mehr Passagieren die Busspur nutzen.
- Gelbe dreieckige Verkehrsschilder weisen auf Gefahrensituationen hin.
Mautgebühren
Auf den meisten Mautstraßen in Norwegen wird die Maut elektronisch erhoben. An einigen Mautstellen kann noch bar bzw. manuell bezahlt werden. Um die Maut elektronisch zu entrichten, ist eine so genannte AutoPASS-Kreditkartenvereinbarung abzuschließen bzw. einen AutoPASS-Chip zu erwerben.
Den AutoPASS können Sie direkt hier bei uns bestellen.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 80 km/h* | 110 km/h** | 130 km/h *** |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
* Bei Besitz des Führerscheins unter 2 Jahren = 60 km/h
** Bei Besitz des Führerscheins unter 2 Jahren = 80 km/h
*** Bei Besitz des Führerschein unter 2 Jahren = 100 km/h
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es besteht Winterreifenpflicht (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge) vom 15. November bis 15. März (Mindestprofiltiefe der Winterreifen 4 mm bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG, bei schwereren Fahrzeugen und Allradantrieb 6 mm; bei vier Sommerreifen mit den entsprechenden Mindestprofiltiefen müssen Schneeketten für die Antriebsräder mitgeführt und bei Bedarf verwendet werden); Reisebusse und Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen eine Schneeschaufel mitführen.
Schneeketten: Die Verwendung ist zulässig. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Tagfahrlicht
Die Tagfahrlichtpflicht gilt innerorts und außerorts ganzjährig. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von rund € 250,- geahndet. Sofern das Fahrzeug nicht über Tagfahrlicht verfügt, muss am Tag das Abblendlicht eingeschaltet sein.
Warnwestenpflicht
Das Mitführen einer Warnweste ist Pflicht. Muss der Fahrer außerorts, auf Schnellstraßen und Autobahnen wegen einer Panne, einem Unfall oder einem anderem Problem anhalten und aussteigen, hat dieser eine Warnweste zu tragen.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 161,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,2 Promille Bußgeld/ Strafen: Zwischen € 460,- bis € 922,-, Geldstrafen abhängig vom Monatseinkommen, Fahrverbot bis zu 12 Monaten, ab 1,0 ‰ Haftstrafe (min. 2 Wochen) möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
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Veröffentlicht am 25.04.2022 in Verkehrsrecht.