Verkehrsvorschriften Estland
Mit welcher Strafe Sie beim Telefonieren am Steuer in Estland rechnen müssen, erfahren Sie hier!
Besondere Verkehrsregeln
- Ampelschaltung: Die Phasen wechseln von grün - blinkend grün - gelb - rot. Bei gelb darf nicht mehr gefahren werden. Ist ein Pfeil auf der Ampel, gilt die Signalfarbe nur für die ausgewiesene Richtung.
- Einfuhr von Reservesprit bis 10 L zollfrei.
- Überholen im Bereich von Kreuzungen und Eisenbahnübergängen ist verboten. Langsam fahrende Fahrzeuge sollen soweit möglich auf den Seitenstreifen ausweichen, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu erleichtern.
- Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei gerufen werden (andernfalls droht ein Bußgeld bis zu € 1.200,-).
- Straßenbahnen, die an Haltestellen halten und Fahrgäste ein und aussteigen lassen, dürfen nicht „überholt“ werden.
- Infos zum Parken in Tallinn finden Sie hier.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Land- und Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h* |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 70 km/h | 90 km/h |
* 90 km/h für Fahranfänger bis 2 Jahre Führerscheinbesitz
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es besteht Winterreifenpflicht (Radialreifen mit min. 3 mm Profiltiefe) zwischen dem 1. Dezember und 1. März (je nach Witterung jedoch schon zwischen Oktober
und April).
Schneeketten: Die Verwendung ist nur auf schneedeckten Straßen zulässig.
Spikereifen: Die Verwendung ist zwischen dem 1. Oktober und 1. März erlaubt (Höchstgeschwindigkeit auf Schnellstraßen 90 km/h).
Tagfahrlicht
Die Lichtpflicht gilt innerorts und außerorts ganzjährig. Tagfahrlicht ist tagsüber nur bei guten Sichtverhältnissen ausreichend. Zuwiderhandlungen werden mit ca. € 190,- Bußgeld geahndet.
Warnwestenpflicht
Bei Verlassen des Fahrzeugs nach einer Panne außerorts bei Nacht sind Warnwesten zu tragen. Eine generelle Mitführpflicht besteht jedoch nicht, wird aber unsererseits empfohlen.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von bis € 400,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
In Estland gilt eine strikte Null-Promillegrenze für alle Kraftfahrer und Fahrradfahrer.
Promille | Bußgeld/ Strafe |
---|---|
0,1 - 0,24 | ab € 400,- / 1 - 6 Monate Fahrverbot |
0,25 - 0,74 | ab € 1.100,- / 1 Jahr Fahrverbot oder Freiheitsstrafe |
ab 0,75 |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.
Veröffentlicht am 25.04.2022 in Verkehrsrecht.