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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Lettland
Verkehrsvorschriften - 22.10.2021 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Lettland

Welche grundlegenden Verkehrsregeln in Lettland gelten, erfahren Sie hier!

Besondere Verkehrsregeln

  • Die Polizei muss bei einem Unfall verständigt werden, unfallbeteiligte Fahrzeuge dürfen nicht bewegt werden.
  • Busse und Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
  • Langsamere Fahrzeuge sollen auf den Seitenstreifen ausweichen, um schnelleren Fahrzeug das Vorbeifahren zu ermöglichen.
  • Gelbe Ampeln dürfen auf keinen Fall überfahren werden.
  • Radarwarner sind verboten.
  • Für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren ist ein Kindersitz vorgeschrieben.
  • Das Anmieten eines Mietwagens ist ab 21 Jahren möglich. Der Führerschein muss mind. ein Jahr im Besitz sein.

Mautgebühren

In Lettland gibt es keine Pkw-Maut. In den Sommermonaten (1. April bis 30. September) muss eine Umweltgebühr für den Kurort Jurmala entrichtet werden.

Tempolimit

Fahrzeugart Wohngebiet Innerorts Landstraße Autobahn
Pkw 20 km/h 50 km/h 90 km/h 110 km/h*
Pkw + Anhänger 20 km/h 50 km/h 80 km/h 90 km/h*

* Vom 01.12. bis 01.03. gilt ein Tempolimit von 80 km/h.

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Sie gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG (und ihre Anhänger) zwischen 1. Dezember und 1. März.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Spikereifen: Die Verwendung ist vom 01. Oktober bis Ende April zulässig. Es gibt kein besonderes Tempolimit.

Tagfahrlicht

Es gilt Tagfahrlichtpflicht. Zuwiderhandlungen werden mit € 8,- Bußgeld geahndet.

Warnwestenpflicht

Rad- und Kfz-Fahrer müssen, wenn Sie sich bei Nacht oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen auf der Straße aufhalten, eine Warnweste tragen.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 15,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,5 Promille, (0,2 für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis)
Bußgeld/ Geldstrafen: € 216,- bis € 1.440,- Fahrverbote sind möglich, ebenso kurze Haftstrafen ab 1,0 Promille.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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