Verkehrsvorschriften Litauen
Litauen ist der südlichste und größte Staat des Baltikums - doch welche Verkehrsregeln gibt es dort zu beachten?
Besondere Verkehrsregeln
- Bei Unfällen mit Personenschäden ist die Polizei zu verständigen und ein Übersetzer anzufordern. Die Unfallfahrzeuge sind möglichst nicht zu bewegen.
- Es dürfen 10 L Reservekraftstoff mitgeführt werden.
- Langsame Fahrzeuge haben auf den Seitenstreifen auszuweichen, damit schnellere Fahrzeuge passieren können.
Mautgebühren
Pkw und Krafträder fahren mautfrei.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 100 km/h | 110 km/h* | 130 km/h** |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 90 km/h | 90 km/h | 90 km/h |
* Zwischen dem 01.04. und 01.10. gilt ein Tempolimit von 100 km/h.
** Zwischen dem 01.11. und 31.03. gilt ein Tempolimit von 110 km/h.
Fahranfänger dürfen 2 Jahre lang außerorts max. 70 km/h fahren sowie 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen.
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es gilt eine generelle Winterreifenpflicht vom 10.11. bis 01.04. des darauf folgenden Jahres.
Schneeketten: Sie dürfen nur auf schneebedeckten Straßen verwendet werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist zwischen dem 1. November bis zum 09.April d.J. erlaubt. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge sollten einen entsprechenden Hinweissticker am Heck anbringen, der im Motorzubehörhandel oder über das Internet zu erhalten ist.
Tagfahrlicht
Es gilt eine ganzjährige Lichtpflicht, auch am Tage. Zuwiderhandlungen werden ab € 15,- Bußgeld geahndet.
Warnwestenpflicht
In allen Fahrzeugen müssen Warnwesten mitgeführt werden.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von rund € 90,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,4 Promille, (0,0 Promille für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer von Kfz über 3,5 t zGG sowie Fahrer von Kfz mit 9 und mehr Sitzen).
Bußgeld/ Geldstrafen: € 289,- bis € 867,- (bei Sach- oder Personenschaden € 1.200,- bis € 1.400,-), Fahrerlaubnisentzug: ab 12 bis 36 Monate
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Veröffentlicht am 29.06.2021 in Verkehrsrecht.