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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Litauen
Verkehrsvorschriften - 28.06.2021 - 2min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Litauen

Litauen ist der südlichste und größte Staat des Baltikums - doch welche Verkehrsregeln gibt es dort zu beachten?

Besondere Verkehrsregeln

  • Bei Unfällen mit Personenschäden ist die Polizei zu verständigen und ein Übersetzer anzufordern. Die Unfallfahrzeuge sind möglichst nicht zu bewegen.
  • Es dürfen 10 L Reservekraftstoff mitgeführt werden.
  • Langsame Fahrzeuge haben auf den Seitenstreifen auszuweichen, damit schnellere Fahrzeuge passieren können.

Mautgebühren

Pkw und Krafträder fahren mautfrei.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Landstraße Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 100 km/h 110 km/h* 130 km/h**
Pkw + Anhänger 50 km/h 90 km/h 90 km/h 90 km/h

* Zwischen dem 01.04. und 01.10. gilt ein Tempolimit von 100 km/h.
** Zwischen dem 01.11. und 31.03. gilt ein Tempolimit von 110 km/h.

Fahranfänger dürfen 2 Jahre lang außerorts max. 70 km/h fahren sowie 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen.

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Es gilt eine generelle Winterreifenpflicht vom 10.11. bis 01.04. des darauf folgenden Jahres.
Schneeketten: Sie dürfen nur auf schneebedeckten Straßen verwendet werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist zwischen dem 1. November bis zum 09.April d.J. erlaubt. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge sollten einen entsprechenden Hinweissticker am Heck anbringen, der im Motorzubehörhandel oder über das Internet zu erhalten ist.

Tagfahrlicht

Es gilt eine ganzjährige Lichtpflicht, auch am Tage. Zuwiderhandlungen werden ab € 15,- Bußgeld geahndet.

Warnwestenpflicht

In allen Fahrzeugen müssen Warnwesten mitgeführt werden.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von rund € 90,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,4 Promille, (0,0 Promille für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer von Kfz über 3,5 t zGG sowie Fahrer von Kfz mit 9 und mehr Sitzen).
Bußgeld/ Geldstrafen: € 289,- bis € 867,- (bei Sach- oder Personenschaden € 1.200,- bis € 1.400,-), Fahrerlaubnisentzug: ab 12 bis 36 Monate

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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