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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Luxemburg
Verkehrsvorschriften Ausland - 28.12.2021 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Luxemburg

Welche Höchstgeschwindigkeit in Luxemburg gilt und weitere wichtige Informationen rund um das Großherzogtum können Sie hier nachlesen.

Besondere Verkehrsregeln

  • Auf steilen Bergstraßen muss das von oben kommende Fahrzeug Vorfahrt gewähren.
  • Busse und Schulbusse haben Vorfahrt beim Verlassen einer Haltestelle.
  • Parkverbot an Randsteinen mit gelber Linie, bei weißen Zick-Zack-Linien.
  • Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr (!), die nicht größer als 1,50 m sind, dürfen nur in einem entsprechenden Kindersitz transportiert werden.
  • Das Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt.
  • Übernachten im Fahrzeug ist auf öffentlichen Straßen verboten.
  • Beifahrer auf Motorrädern müssen min. 12 Jahre alt sein.
  • In "Blauen Zonen" ist Parken nur mit Parkscheibe erlaubt.
  • Bei Annäherung an ein Stauende ist die Warnblinkanlage einzuschalten.
  • Im Tunnel ist ein Sicherheitsabstand von min. 5 m einzuhalten (soweit möglich).
  • Ein Atemalkoholtest ist obligatorisch, bei Weigerung wird die vorgesehene Höchststrafe für das jeweilige Delikt verhängt.
  • Navigationsgeräte dürfen, wenn sie an der Windschutzscheibe angebracht werden, das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken.

Mautgebühren

Für Pkw und Motorräder wird keine Maut erhoben.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Landstraße Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 90 km/h 90 km/h 130 km/h*
Pkw + Anhänger 50 km/h 75 km/h 75 km/h 90 km/h

* Vom 01.12. bis 01.03 gilt ein Tempolimit von 80 km/h.
Bei Nässe und schlechtem Wetter gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 110 km/h, für Gespanne ein Limit von 75 km/h.

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Sie gilt (mit M+S markiert) bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte oder -matsch, Glätte aufgrund von Eis oder Raureif). Bei einem Autobus, Lkw, Zugmaschine oder Schwertransporter, müssen die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Keine Winterreifenpflicht besteht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge.
Schneeketten: Die Verwendung ist zulässig bei Schnee und Eis.
Spikereifen: Die Verwendung ist zulässig zwischen dem 01.12. und dem 31.03. für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, Busse/ Reisebusse und Spezialfahrzeuge. Die Spikereifen müssen auf allen Rädern montiert sein (bei Zwillingsreifen ist ein Spikereifen pro Reifenpaar ausreichend). Tempolimit auf Autobahnen ist 90 km/h, auf andern Straßen 70 km/h. Das Tempolimit muss bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen durch einen weißen Aufkleber (21 cm Mindestdurchmesser) mit einer schwarzen "70" am Heck des Fahrzeugs angezeigt werden.

Tagfahrlicht

Es gilt eine Tagfahrlichtpflicht für Motorräder.

Warnwestenpflicht

Motorradfahrer und alle Autoinsassen müssen auf Autobahnen/ Schnellstraßen bei Verlassen ihres Fahrzeugs nach einer Panne/ einem Notfall eine Warnweste tragen. Auf Landstraßen außerorts müssen auch Fußgänger, die auf der Fahrbahn laufen, bei schlechter Sicht und bei Dunkelheit eine Warnweste tragen. Die Warnwestenpflicht gilt jedoch nicht auf Rad- und Fußgängerwegen. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern ab € 75,- geahndet.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 75,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,5 Promille, (0,2 Promille für Fahranfänger in den ersten 2 Jahren, sowie für Fahrer von Nutzfahrzeugen, Bussen, Taxis, Rettungswagen etc.)
Bußgeld/ Strafen: € 145,- bis € 10.000,-, sofortiges Fahrverbot und möglicherweise Haftstrafe bei über 1,2 ‰ (ab 0,8 ‰ möglich)

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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