Verkehrsvorschriften Frankreich
Mit dem Auto durch Frankreich - auf diese Verkehrsregeln müssen Sie achten!
Besondere Verkehrsregeln
- Kfz- und Motorrad-Fahrer sollen ein Atemalkoholtestgerät („ethylotest“) mitführen. Ein Bußgeld wird jedoch nicht verhängt.
- Es herrscht Parkverbot bei unterbrochener gelben Linie am Bordstein, bei durchgehender gelber Linie zusätzlich auch Halteverbot.
- Gelbe Zickzacklinien markieren Bushaltestellen.
- Parken in der "zone bleue" nur mit Parkscheibe, da das Parken in der Zone zeitlich beschränkt zulässig ist.
- Fahrzeuge bis 3,5 t zGG und Fahrzeuge des gewerblichen Personentransports dürfen zwischen dem Samstag vor dem 01. November und dem letzten Sonntag im März Spikereifen verwenden. Es gilt ein Tempolimit von 90 km/h, worauf durch einen weißen Aufkleber mit einer schwarzen "90" am Heck hingewiesen werden soll (bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist dies nicht verpflichtend). Spikesaufkleber sind i.d.R. bei Tankstellen erhältlich.
- Bergauf fahrende Fahrzeuge haben in der Regel Vorrang.
- Das Mitführen und der Gebrauch von Radarwarnern ist verboten.
- In Frankreich ist das Rauchen in Kraftfahrzeugen in Gegenwart von Kindern unter 18 Jahren verboten und wird mit € 68,- Strafe geahndet.
Mautgebühren
Fast alle Autobahnen sowie einige Brücken und Tunnel in Frankreich sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach zurückgelegter Entfernung, Fahrzeugart und der Fahrzeugklasse. Weitere Informationen zur Maut in Frankreich finden Sie hier.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 80 km/h | 110 km/h (bei Nässe 100 km/h) |
130 km/h (bei Nässe 110 km/h) |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 80 km/h* | 80 km/h** | 90 km/h |
* bei Gespannen über 12 t Zgg 60 km/h
** bei Gespannen bis 12t Zgg 90 km/h
Für Fahranfänger bis 3 Jahre (bei Führerscheinerwerb mit begleitetem Fahren nur 2 Jahre) gilt: 80km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen, 110 km/h auf Autobahnen (diese Regelung gilt auch für ausländische Fahranfänger!).
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen können jedoch insbesondere in Gebirgsregionen (Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen) durch Verkehrsschilder zwischen dem 01.11. und dem 31.03. angeordnet werden. In diesen Zonen sind 4 Winterreifen oder alternativ 2 Schneeketten aus Stoff oder Metall für die Antriebsräder Pflicht, Spikereifen sind ebenfalls ausreichend. Bußgeld bei Verstößen liegt bei € 135,-, ggfls. Stilllegung des Kfz bei Gefahr. Als geeignete Winterreifen gelten Reifen mit Alpine-Symbol (M+S-Winterreifen nur noch bis 01.11.2024); min. 3,5 mm Profiltiefe.
Schneeketten: Schneeketten können (auch zusätzlich zur Winterbereifung) auf schneebedeckten Straßen angeordnet werden. Nur bei Zusatzschild „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“ sind auch Winterreifen erlaubt. Bei Benutzung von Schneeketten müssen diese auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten: 50 km/h. Bei Tauwetter können einige Straßenabschnitte zum Schutz vor Beschädigungen gesperrt werden.
Spikereifen: Fahrzeuge bis 3,5 t zGG und Fahrzeuge des gewerblichen Personentransports dürfen zwischen dem Samstag vor dem 11.11. und dem letzten Sonntag im März Spikereifen auf vereisten oder mit einer Schneedecke bedeckten Straßen verwenden. Es gilt ein Tempolimit von 90 km/h, worauf durch einen weißen Aufkleber mit einer schwarzen "90" am Heck auch bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen hingewiesen werden soll.
Tagfahrlicht
Es gilt eine Tagfahrlichtpflicht für Motorradfahrer. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von € 35,- geahndet.
Warnwestenpflicht
Bei Verlassen des Fahrzeugs nach einer Panne/ Unfall außerorts ist eine Warnweste zu tragen. Diese ist griffbereit mitzuführen und vor dem Aussteigen anzuziehen. Zuwiderhandlungen werden mit € 135,- geahndet, bei schneller Zahlung € 90,-.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld ab € 135,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
Umweltzonen in Frankreich gibt es gleich in mehreren Städten, wie z. B. Paris, Marseille, Lyon, Straßburg oder Toulouse. Wer also in Frankreich Auto fahren möchte, muss eine sogenannte Crit’Air erwerben. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier oder unter Maut Frankreich.
Promillegrenzen
Promillegrenzen: 0,5 Promille
Promille | Bußgeld/ Strafe |
---|---|
0,5 - 0,8 Promille | € 90,- bei Zahlung innerhalb von 3 Tagen, € 135,- bei Zahlung innerhalb von 45 Tagen, dann € 375,- und im gerichtlichen Verfahren € 750,-, Fahrverbot bzw. Fahrerlaubnis-entzug bis zu 3 Jahren möglich. |
Ab 0,8 Promille | bis zu € 4.500,-, Fahrverbot bzw. Fahrerlaubnisentzug bis zu 3 Jahren; Haftstrafe und Fahrzeugbeschlagnahme möglich; bei Wiederholungstaten bis € 9.000,-, Fahrerlaubnisentzug, Haftstrafe, Fahrzeugbeschlagnahme. |
(0,2 Promille für Busfahrer und Fahranfänger bis zu 3 Jahre nach Führerscheinerwerb)
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Veröffentlicht am 11.04.2022 in Verkehrsrecht.