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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Tunesien
Verkehrsvorschriften - 01.02.2022 - 2min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Tunesien

Tunesien, dass nördlichste Land Afrikas - hier eine Übersicht der tunesischen Verkehrsregeln.

Besondere Verkehrsregeln

  • Außerorts hat in der Regel der Verkehr auf den Hauptstraßen Vorfahrt.
  • Rot-weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot. In Tunis zeigt eine blaue Linie an, dass das Parken gebührenpflichtig und zeitlich beschränkt ist.
  • Kinder unter 10 Jahre müssen auf dem Rücksitz mitfahren, es sei denn es gibt keine, oder diese sind bereits durch andere Kinder desselben Alters besetzt.
  • Das Mitführen eines zweiten Warndreiecks, einem Feuerlöscher und Verbandskasten ist Pflicht.
  • Bei einem Unfall verständigen Sie stets die Polizei, selbst wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt.
  • Ein dichtes Tankstellennetz im Norden des Landes ist vorhanden. Im Süden hingegen sollte jede sich bietende Tankgelegenheit genutzt werden.
  • Tunesiens Straßen werden mit Buchstaben und einer Zahl gekennzeichnet: Autobahnen mit A, Fernstraßen mit N, Regionalstraßen mit R und Lokalstraßen mit L.
  • Tunesische Dinar (TND) dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.

Mautgebühren

Einige Autobahnabschnitte wie z. B. Tunis-Sousse-Sfax und Tunis-Beja sind mautpflichtig. Die Gebühr wird entweder bei der Ein- oder Ausfahrt aus der Autobahn fällig. Die Mautgebühren sind allerdings sehr gering. So kostet die Strecke von Tunis nach Sousse nur ca. € 2,- bis € 3,-.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Außerorts Autobahn
Pkw 50 km/h 90 km/h 110 km/h
Pkw + Anhänger 50 km/h 90 km/h 110 km/h
Wohnmobile 50 km/h 90 km/h 110 km/h

Winterreifenpflicht

Keine Winterreifenpflicht.

Tagfahrlicht

Es besteht keine Tagfahrtlicht.

Warnwestenpflicht

Das Mitführen einer Warnweste wird unsererseits empfohlen, ist aber keine Pflicht.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.

Fahrverbot und Umweltzonen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,0 Promille
Bußgeld/ Strafen: € 65,- bis € 160,- sowie Fahrverbot, Haftstrafe möglich. Bei Unfällen mit Personenschaden ab € 950,-.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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