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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Schweiz
Verkehrsvorschriften - 02.05.2022 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Schweiz

Welche Verkehrsregeln gelten in der Schweiz und wie unterscheiden sich diese von unseren?

Besondere Verkehrsregeln

  • In Kurzparkzonen ist Parken nur mit Parkscheibe erlaubt.
  • Außerhalb von Ortschaften darf an Hauptstraßen nicht geparkt werden.
  • Auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende Kfz anhalten, es sei denn das bergauffahrende Fahrzeug ist näher zu einer Ausweichstelle (Postbusse haben immer Vorrang auf gekennzeichneten Berg-Poststraßen).
  • Schienenfahrzeuge haben Vorrang, es sei denn sie kommen aus einer nachrangigen Straße.
  • Busse, die von Haltestellen abfahren wollen, haben Vorrang.
  • 25 L Reservekraftstoff dürfen zollfrei eingeführt werden.
  • Verwendung von GPS-Geräten mit Warn - POIs (Points of interest), die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Rotlichtüberwachung warnen, sind verboten (Gerät kann eingezogen werden).
  • Kinder bis 6 Jahren dürfen auf Hauptstraßen nur in Begleitung einer Person über 16 Jahren Fahrrad fahren.
  • Bestimmte Verkehrsverstöße (z. B. Rasen, gefährliches Überholen oder illegale Rennen) werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren und einem Fahrerlaubnisentzug von min. 2 Jahren geahndet. Im Wiederholungsfall gilt der Fahrerlaubnisentzug für immer.
  • Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie extremen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann.

Mautgebühren

Auf allen Straßen und Autobahnen bzw. Nationalstraßen der Kategorie 1 und 2 mit grün-weißer Beschilderung ist eine Schweizer Vignette für Fahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t Pflicht. Anhänger oder Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t brauchen eine eigene Vignette. Für alle Fahrzeuge, die das Gewicht von 3,5 t überschreiten muss eine sogenannte Schwerverkehrsabgabe geleistet werden, um die zusätzliche Belastung der Fahrwege zu bezahlen. Die Maut für einige Tunnel und Autoverladungen sind separat zu entrichten. Weitere Informationen zur Maut in der Schweiz finden Sie hier.

Die Schweizer Jahres-Vignette für Fahrzeuge bis 3,5 t kostet € 44,-.
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Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Land- und Schnellstraße Autobahn
Pkw 30 - 70 km/h 60 - 100 km/h 90 - 120 km/h
Pkw + Anhänger 30 - 70 km/h 80 km/h 80 km/h

Grundsätzlich: Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach der Verkehrssicherheit der jeweiligen Straße. Die jeweilige Beschilderung ist zu beachten.

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zGG gilt Winterreifenpflicht. In der Zeit zwischen 1. Dezember und 31. März müssen diese Fahrzeuge wie auch deren Anhänger mit Winterreifen (Typ M+S; Profiltiefe von min. 3 mm) ausgerüstet sein, wenn in dieser Zeit winterliche Fahrbahnbedingungen (Schnee, Eisglätte, Nässe bei Temperaturen um den Nullpunkt) vorherrschen. Antifrostschutzmittel und das Mitführen einer Schneeschaufel sind Pflicht.
Schneeketten: Die Verwendung, wenn Straßen und Witterungsverhältnisse es erfordern, ist für alle Fahrzeuge zulässig.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen (Höchstgeschwindigkeit außerorts 80 km/h) ist vom 1.11. bis 30.4. d.J. mit Heckaufkleber „80 km/h“ erlaubt, nicht jedoch auf Autobahnen und Autostraßen.

Tagfahrlicht

Die Tagfahrlichtpflicht gilt für alle Fahrzeuge innerorts und außerorts ganzjährig. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von € 37,- geahndet.

Warnwestenpflicht

Das Mitführen einer Warnweste wird unsererseits empfohlen, ist aber keine Pflicht.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 95,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,5 Promille (0,1 für Berufskraftfahrer, Fahrlehrer, Fahrschüler, Begleitpersonen im Begleiteten Fahren, Führerschein-Neulinge in den ersten 3 Jahren nach Führerscheinerwerb).

Promille Bußgeld/ Strafe
ab 0,5 min. € 586,-
ab 0,6 min. € 661,-
ab 0,7 min. € 755,-
ab 0,8 min. 10 Tagessätze
ab 1,2 min. 20 Tagessätze
ab 1,5 min. 30 Tagessätze
ab 2,0

min. 30 Tagessätze

Der Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen und kann zwischen € 0,83 - € 2.470,- € liegen. Ab 0,8 ‰ zusätzliches Fahrverbot ab 3 Monate.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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