Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Bosnien_Herzegovina
Verkehrsvorschriften - 08.02.2022 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Bosnien-Herzegowina

Damit Ihr Roadtrip nicht zum Desaster wird, haben wir Ihnen die Verkehrsregeln für Bosnien-Herzegowina zusammengestellt.

Besondere Verkehrsregeln

  • Die Mitnahme eines Abschleppseils und eines Satzes Ersatzglühlampen sind vorgeschrieben.
  • Es wird empfohlen, keine Anhalter mitzunehmen.
  • Eine Mietwagenanmietung ist erst ab 21 Jahren möglich.
  • Führerscheinbesitzer unter 23 Jahren dürfen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr nicht fahren.
  • Die Mitnahme einer Internationalen Versicherungskarte (grüne Karte) mit dem Zusatz "BIH" ist vorgeschrieben.
  • Verständigen Sie nach einem Unfall die Polizei und füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus.

Mautgebühren

Es gibt mehrere mautpflichtige Autobahnabschnitte wie z. B. die A1 bei Sarajevo und die E661 zwischen Banja Luka und Gradiska, sowie die Autobahn von Banja Luka nach Doboj. Je nach Höhe, gemessen an der Vorderachse, fallen unterschiedliche Mautkosten an. Es wird ein Ticket an den Mautstationen gezogen und bei Verlassen der Autobahn, wird je nach gefahrener Strecke, abgerechnet.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Landstraße Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 80 km/h 100 km/h 130 km/h
Pkw + Anhänger 50 km/h 80 km/h 80 km/h 80 km/h

Fahranfänger bis 3 Jahre (bei Führerscheinerwerb mit begleitetem Fahren nur 2 Jahre): 80km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen, 110 km/h auf Autobahnen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Fahranfänger!

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Sie gilt zwischen dem 01. November und dem 01. April für alle Fahrzeuge außer Motorräder (Kategorie L) und Traktoren (Kategorie T und C). M+S-Winterreifen auf den Antriebsrädern sind Pflicht (min. Profiltiefe 4 mm). Wenn Fahrer, die mit ihren Kraftfahrzeugen in oder durch Bosnien und Herzegowina fahren, während des oben genannten Zeitraums keine Winterausrüstung besitzen, riskieren sie eine Geldstrafe von € 20,-.
Schneeketten: Die Verwendung ist zulässig.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Tagfahrlicht

Die Tagfahrlichtpflicht gilt innerorts und außerorts ganzjährig. Zuwiderhandlungen werden mit
€ 15,- Bußgeld geahndet.

Warnwestenpflicht

Beim Verlassen des Fahrzeugs muss eine Warnweste getragen werden.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 50,-
bis € 150,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promille Bußgeld/ Strafe
0,3 ab € 200,-/ Fahrverbote sind möglich

0,0 Promille für Bus- und Lkw-Fahrer, junge Fahrer oder Fahranfänger (unter 21 Jahre oder bis 3 Jahre Fahrpraxis)

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

Welche Mitgliedschaft passt am besten zu mir?

icon-money
Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
icon-shield
Umfassender Schutz im Straßenverkehr
icon-lightning
Jetzt schnell und einfach wechseln!
Seitenanfang