Verkehrsvorschriften Finnland
Andere Länder, andere Sitten - welche Verkehrsregeln in Finnland zu beachten sind, können Sie hier nachlesen.
Besondere Verkehrsregeln
- Die Bedeutung von einigen Verkehrsschildern erschließt sich durch die Beschriftung wie z. B. leiriytyminen kielletty = Camping verboten; ajo sallittu omalla vastuulla = Befahren auf eigene Gefahr; päällystetyötä/ kunnossapitotyö = Straßenarbeiten; keskusta = Stadtmitte/ Zentrum; opastus = Information
- Zeiten für die Straßenreinigung sind ausgeschildert. Fahrzeuge die in der angegebenen Zeit dort parken werden kostenpflichtig abgeschleppt.
- Bei Autotransfer per Fähre ist die Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt, ansonsten sind Reservekanister bis 10 L erlaubt.
- Hupen ist innerorts nur in unmittelbaren Notsituationen, außerorts in Kurven, bei Kreuzungen oder bei Gefälle, sowie bei schlechten Sichtverhältnissen erlaubt.
- Fahrer, die aus Pfaden oder nicht asphaltierten Wegen einbiegen haben allen Verkehrsteilnehmern – auch Fußgängern – Vorfahrt zu gewähren.
- Überholen an Kreuzungen und an Haltestellen sowie haltenden Straßenbahnen ist nicht erlaubt.
- Radfahrer dürfen Fahrzeuge (außer andere zweirädrige Fahrzeuge) rechts überholen.
- Es gilt Rauchverbot im Auto, wenn Kinder unter 15 Jahren mitfahren.
Mautgebühren
In Finnland gibt es keine Pkw-Maut.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Land- und Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 100 km/h* | 120 km/h** |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h*** |
* im Winter 80km/h, Beschilderung beachten
** im Winter 100km/h
*** mit gebremstem Anhänger
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es besteht Winterreifenpflicht (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge) ab dem 1. Dezember bis zum 28. Februar (Winterreifen vom Typ M+S, min. 3 mm Profiltiefe). Bei Anhänger-Gespannen besteht diese Pflicht auch für gebremste Anhänger. In Lappland sind Winterreifen von Mitte Oktober bis Ende April vorgeschrieben.
Schneeketten: Die Verwendung ist erlaubt, soweit dies erforderlich ist. Bei Benutzung soll die Straßenoberfläche nicht beschädigt werden.
Spikereifen: Verwendung zwischen 1. November und dem ersten Montag nach Ostern zulässig, wenn auf allen Rädern Spikereifen montiert sind.
Tagfahrlicht
Die Tagfahrlichtpflicht gilt innerorts und außerorts ganzjährig. Zuwiderhandlungen werden mit
€ 50,- Bußgeld geahndet.
Warnwestenpflicht
Fahrzeugführer sollen reflektierende Kleidung tragen, wenn das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen werden muss. Eine generelle Warnwestenpflicht besteht nicht, wird aber empfohlen. Ein Bußgeld droht nicht.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld ab € 100,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: In Finnland liegt die Promillegrenze bei 0,5.
Promille | Bußgeld/ Strafe |
---|---|
0,5 - 1,2 | bis zu 120 Tagessätzen (die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen, zwischen € 20,- bis € 200,-/Tag) oder Haftstrafe, Fahrverbot möglich oder Nutzung eines Alkolock-Gerätes für 12 Monate. |
ab 1,2 | 60 bis 120 Tagessätze oder bis zu 2 Jahren Haftstrafe. |
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Veröffentlicht am 02.05.2022 in Verkehrsrecht.