Verkehrsvorschriften Liechtenstein
Wussten Sie, dass in Liechtenstein ganzjährig Tageslichtpflicht besteht? Weitere hilfreiche Tipps rund um den Verkehr in Liechtenstein haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Besondere Verkehrsregeln
- Es gilt ein Halteverbot bei gelben Linien am Fahrbahnrand.
- Gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot.
- Auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten.
- 25 L Reservekraftstoff dürfen zollfrei eingeführt werden.
- Sofern ein Unfall mit Personenschaden vorliegt, verständigen Sie umgehend die Polizei.
- Kinder bis 14 Jahre und unter einer Größe von 1,50 m benötigen einen Kindersitz, welcher dem Gewicht und der Größe des Kindes entspricht.
Mautgebühren
In Liechtenstein gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tempolimit
Fahrzeugart | Innerorts | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|---|
Pkw | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 100 km/h |
Pkw + Anhänger | 50 km/h | 80 km/h* | 80 km/h* | 80 km/h* |
* Für Pkw, deren Anhänger mehr als 1.000 kg wiegt gilt ein Tempolimit von 60 km/h.
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht; Winterreifen werden bei winterlicher Witterung aber empfohlen. Bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt eine Mithaftung in Betracht.
Schneeketten: Die Verwendung kann durch Verkehrsschilder angeordnet werden. Es ist daher im Winter empfehlenswert, Schneeketten mitzuführen.
Spikereifen: Die Verwendung ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG zwischen dem 1. November und dem 30. April zulässig (die Periode kann jedoch verlängert werden oder die Nutzung auf bestimmten Strecken zugelassen werden). Spikereifen müssen auf allen Rädern montiert sein. Nicht zulässig ist die Benutzung auf Autobahnen oder Schnellstraßen. Für Fahrzeuge mit Spikereifen gilt ein Tempolimit von max. 80 km/h, diese Höchstgeschwindigkeit soll während der Nutzung der Spikereifen durch einen Aufkleber am Heck angezeigt werden. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gelten hinsichtlich Bereifung und Dauer der Verwendung die Regeln des Heimatstaates.
Tagfahrlicht
Es besteht ganzjährig Tagfahrlichtpflicht.
Warnwestenpflicht
Für alle Pkw-Insassen muss eine Warnweste mitgeführt werden.
Internationale Verkehrszeichen
Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 75,-.
Fahrverbote und Umweltzonen
In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.
Promillegrenze
Promillegrenze: 0,8 Promille
Bußgeld/ Geldstrafen: Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.
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Veröffentlicht am 25.04.2022 in Verkehrsrecht.