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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Montenegro
Verkehrsvorschriften - 09.09.2021 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Montenegro

Alle Infos rund um die wichtigsten Verkehrsregeln der südlichen Balkaninsel Montenegro haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Besondere Verkehrsregeln

  • Im Kreisverkehr haben die von rechts kommenden Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren, Vorfahrt.
  • Schulbusse, die an Haltestellen halten, um Passagiere rein oder raus zu lassen, dürfen nicht überholt werden; diese besonders gekennzeichneten Schulbusse haben in Wohngebieten auch Vorfahrt, wenn sie von der Haltestelle wieder losfahren.
  • Das Ende der Grünphase an einer Ampel wird durch blinken angezeigt.
  • Kinder unter 12 Jahren sind auf dem Rücksitz mitzunehmen.
  • Es besteht Lichtpflicht für alle Motorfahrzeuge.
  • Ersatzlampen sollen im Auto mitgeführt werden.
  • Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden und bei Ausreise der amtliche Unfallbericht vorgelegt werden.

Mautgebühren

In Montenegro wird keine Autobahn-Maut erhoben. Eine Ausnahme bildet der Sozina-Tunnel, der eine direkte, schnelle Verbindung zwischen der Hafenstadt Bar und der Hauptstadt Podgorica schafft. Der Tunnel ist für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig.

Kategorie Fahrzeug Preis 
Kategorie I Krafträder, Quads und Trikes € 1,-
Kategorie II Kfz mit zwei Achsen bis 1,90 m Höhe (max. 1,3 m an der Vorderachse) und max. 3,5 t zGG € 2,50
Kategorie III Kfz mit drei und mehr Achsen bis 1,90 m Höhe und bis 1,3 m an der Vorderachse sowie max. 3,5 t zGG oder Kfz mit 2 Achsen unter 3,5 zGG und über 1,90 m Höhe. € 5,-
Kategorie IV Kfz mit bis zu drei Achsen bis max. 1,90 m Höhe sowie über 3,5 t zGG, Kfz mit 2 Achsen über 1,90 m und mit Anhänger € 10,-
Kategorie V Kfz mit 4 oder mehr Achsen über 1,30 m Höhe und über 3,5 t zGG € 18,-

Weitere Informationen zur Maut in Montenegro finden Sie hier.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Landstraße Schnellstraße
Pkw 50 km/h 80 km/h 100 km/h
Pkw + Anhänger 50 km/h 80 km/h 80 km/h

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Sie gilt bei winterlichem Wetter und Straßenbedingungen. Auch bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen sind dann auf den Antriebsrädern Winterreifen aufzuziehen. LKWs müssen zwischen dem 15. November und dem 31. März d. J. eine Schneeschaufel mitführen.
Schneeketten: Die Verwendung kann auf einigen Straßen notwendig werden und ist erlaubt, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Tagfahrlicht

Die Tagfahrlichtpflicht gilt innerorts und außerorts ganzjährig. Zuwiderhandlungen werden mit ca. € 30,- Bußgeld geahndet.

Warnwestenpflicht

In privaten Kfz muss eine Warnweste mitgeführt werden. Diese ist vor Verlassen des Fahrzeuges in einem Notfall anzuziehen.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 60,- bis € 150,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,3 Promille sowie 0,0 Promille für Berufskraftfahrer
Bußgeld/ Strafen: Geldbußen bei 0,3 Promille € 70,- bis € 200,-, ab 0,5 Promille € 300,- bis € 2.000,-, Fahrerlaubnisentzug

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

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